Der Tiger war Sonntag aus einen Privathaltung in Schkeuditz entlaufen, hatte einen Mann schwer verletzt und war schließlich von Polizisten erschossen worden. Der Verband der Zoologischen Gärten erklärte, die rechtlichen Grundlagen für die Wildtierhaltung in Deutschland seien klar geregelt und müssten angewandt werden. Die Herausforderung bestehe in der konsequenten Durchsetzung der bestehenden Vorschriften.
Der Verband lehnte auch ab, die von der Besitzerin privat gehaltenen weiteren acht Tiger nun in Zoos aufzunehmen. Die Mitgliedszoos des VdZ seien "dem Ziel der Erhaltungszucht reiner, genetisch wertvoller Wildtierpopulationen verpflichtet", erklärte der Verband. Die Aufnahme von wahrscheinlichen Hybridtieren unklarer Abstammung und eventuell nicht artgemäß gemanagten Handaufzuchten widerspreche diesem Ziel.