Der zum Prozessauftakt im Juli 58-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft vor rund fünf Jahren unter anderem auch vergeblich versucht haben, eine Kandidatenaufstellung der Bremer Linken zur damaligen Bürgerschaftswahl im Sinn der PKK zu beeinflussen. Laut Sprecherin bezeichnete das Gericht den Angeklagten in der Urteilsbegründung als "Geldeintreiber der PKK in Bremen". Er sei ein wichtiges Bindeglied in der Organisation gewesen.
Eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung lehnte das Gericht demnach mangels wahrheitsgetreuer Einlassungen und fehlender Distanzierung ab. So räumte der Angeklagte während des Staatsschutzprozesses zwar ein, Spenden gesammelt zu haben. Er bestritt aber, dass diese für die PKK bestimmt waren.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen sind möglich. Das Oberlandesgericht in Hamburg übernimmt auch Staatsschutzverfahren aus den Bundesländern Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
bro/cfm