Tötung von Mitpatientin in Bremer Klinik: Frau kommt in Psychiatrie

Relief von Justitia an einem Gericht
Relief von Justitia an einem Gericht
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Das Landgericht Bremen hat gegen eine Frau wegen der Tötung einer Mitpatientin in einer Klinik die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Die Frau galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Ihre Steuerungsfähigkeit war dadurch zum Tatzeitpunkt aufgehoben. 

Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass die 42-Jährige an Heiligabend vergangenen Jahres in einem Krankenhaus in Bremen einer Mitpatientin ein Kissen ins Gesicht drückte, um sie zu töten. Als das scheiterte, erwürgte sie die Frau. 

AFP