Es ging um ein etwa zehn Kilometer langes Teilstück in Rheinland-Pfalz zwischen den Anschlussstellen Kelberg und Adenau. Insgesamt ist die A1 zwischen Heiligenhafen in Schleswig-Holstein und der saarländischen Hauptstadt Saarbrücken etwa 730 Kilometer lang durchgängig ausgebaut. Unterbrochen ist sie nur auf 25 Kilometern in der Eifel in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Das umstrittene Teilstück soll durch das Vogelschutzgebiet Ahrgebirge führen. Der Planfeststellungsbeschluss erteilte dazu Ausnahmegenehmigungen mit Blick auf drei Vogelarten. Gegen diesen Beschluss klagte der Bund für Umwelt und Naturschutz. Er bemängelte unter anderem, dass gegen den Gebiets- und Artenschutz verstoßen werde.
Das Gericht entschied aber, dass die Ausnahmegenehmigung sich auf die öffentliche Sicherheit berufen dürfe. Der geplante Autobahnabschnitt sei als Lückenschluss vom Bundestag im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie "vordringlicher Bedarf" eingestuft worden.
Außerdem sei der Lückenschluss Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes, das bis 2050 entstehen soll. In der zugrunde liegenden EU-Verordnung werde gerade die Schließung von Verbindungslücken als wichtiges Ziel genannt. Das transeuropäische Verkehrsnetz solle darüber hinaus der Verteidigung dienen, führte das Gericht aus.
Der geplante Lückenschluss besteht aus drei Abschnitten. Die beiden anderen Abschnitte sind nach Angaben der Autobahn GmbH in der Planung, es gibt aber noch keine Planfeststellungsbeschlüsse.