Die hochansteckende Viruserkrankung wird vor allem durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln übertragen. Im Saarland gebe es einen bestätigten Fall eines Wildvogels, der an der Vogelgrippe erkrankt sei, zudem fünf weitere noch nicht bestätigte Fälle, erklärte das Ministerium.
Zum Schutz der Zucht- und Hausgeflügelbestände habe das Landesamt für Verbraucherschutz die Allgemeinverfügung mit der Stallpflicht erlassen. Private und gewerbliche Halter können ihre Vögel den Angaben zufolge auch unter einer Vorrichtung unterbringen, "die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht".
Wer gegen die Vorschriften verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro, wie das Ministerium weiter mitteilte. Es geht davon aus, dass die "Situation" mehrere Wochen anhalten wird.
Die Vogelgrippe breitet sich aktuell sehr rasch aus. Mehr als eine halbe Million Nutztiere mussten bereits getötet werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut rät dazu, sich in betroffenen Regionen von Wildvögeln fernzuhalten und diese nicht aufzuscheuchen. Tote Tiere sollten gemeldet werden.
Die Geflügelbranche hatte Anfang der Woche eine bundesweite Stallpflicht gefordert. Das Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte, zunächst solle es bei der Zuständigkeit der Länder bleiben.