Asylreform

Artikel zu: Asylreform

Bundesrat in Berlin

Bundesrat macht Weg für umstrittene europäische Asylreform frei

Der Bundesrat hat den Weg für die umstrittene europäische Asylreform freigemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag die bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetze, mit denen das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Reform zielt darauf ab, dass weniger Asylsuchende in die EU kommen. Die bislang umfangreichste Reform des europäischen Asylrechts soll am 12. Juni in Kraft treten.
Migrantinnen aus Afghanistan

Bundestag stimmt für Umsetzung der europäischen Asylreform Geas

Der Bundestag hat die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht beschlossen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Freitag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition angenommen. Mit der Reform wollen die Staaten der Europäischen Union ihre Asylsysteme vereinheitlichen und die Regeln dafür verschärfen.
Alexander Dobrindt

Dobrindt verteidigt europäische Asylreform Geas

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die europäische Asylreform Geas gegen Kritik verteidigt. "Wir bringen Ordnung in die Migrationspolitik - in den vergangen Monaten auf nationaler Ebene und mit der heutigen Entscheidung bringen wir Ordnung in die europäische Migrationspolitik", sagte Dobrindt am Freitag im Bundestag vor der Abstimmung über die Umsetzung der neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland. 
EU-Migrationskommissar Brunner

EU-Migrationskommissar: EU bei Asylreform "entschlossen" und "fair"

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner hat die Beschlüsse der Mitgliedstaaten zur Reform des europäischen Asylsystems verteidigt. Europa befinde sich inmitten seiner bisher "größten Migrationswende", sagte Brunner am Dienstag im ZDF-Morgenmagazin. Hiervon profitierten alle Mitgliedstaaten. Die Reform sehe die Möglichkeit von Rückführungszentren für abgelehnte Asylbewerber außerhalb der EU vor, betonte Brunner. Zudem sei die rechtliche Grundlage geschaffen worden, damit EU-Länder auch Asylverfahren in sicheren Drittstaaten vornehmen könnten.