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Gast

Ggmbh Insolvenz

Ehemann muss mit Firma (Ggmbh) Insolvenz anmelden. Es besteht Gütertrennung und das Eigenheim ist seit 11, 5 Jahren an die Ehefrau überschrieben worden. Ist das Haus vor Insolvenz geschützt und wie sieht es mit Aktien Fonds der Ehefrau und Kindern aus?
Frage beantworten Frage Nummer 3000294408 Frage melden
Antworten (8)
Vandit
Drei Sekunden gegoogelt.
Wird über das Vermögen eines in Gütertrennung lebenden Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartners) das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört nur dessen Vermögen zur Insolvenzmasse. Das Vermögen des anderen wird vom Insolvenzverfahren nicht berührt.

Die Eigentumsvermutung des § 1362 BGB bzw. des § 8 Abs. 1 LPartG gilt auch im Insolvenzverfahren. Der Ehegatte bzw. Lebenspartner muss also sein Eigentum beweisen, wenn die Vermutung zugunsten der Insolvenzmasse besteht.
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Skorti
Man gründet doch eine GmbH, damit man nicht mit seinem Privatvermögen haftet. Dies muss man nur unter sehr speziellen Umständen, wenn man die Insolvenz der GmbH verschleppt, wenn die GmbH nicht als solche im Handelsregister eingetragen ist und ähnliches. Sollte so eine Ausnahme zutreffen, wird wohl die Aussage von Vandit zutreffen.
Aber warum geht man damit nicht zu einem Anwalt?
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ingSND
Die Frage ist ein Fake.
Eine gGmbH ist keine Firma, mit der eine natürliche Einzelperson pleite geht.
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Sockensuppe
Man könnte allerdings mit einer Gmbh in Gründung als Privatperson pleite gehen.
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Sockensuppe
Das geht in die Richtung, was Skorti auch schon geschrieben hat.
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ingSND
Man kann auch durch exzessives Roulette spielen als Privatperson pleite gehen, das hat ähnlich viel mit einer gGmbH zu tun wie die GmbH i.G.
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Sockensuppe
eine gGmbH in Gründung wird es wohl auch geben nehme ich mal an.
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ingSND
das mag schon sein, ist aber a) weit hergeholt und b) weder in der Frage noch in meiner Antwort vorgekommen und daher nicht relevant
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