Gast
Hundefotos - Rechtslage
Eine Bekannte (Hobbyfotografin) macht mit meiner Einwilligung Fotos von meinem Hund. Monate später finde ich diese auf Social Media ohne mich zu benennen oder zu fragen. Ist das Rechtens?
Antworten (4)
Warum sagst du deiner Bekannten nicht, dass sie die Bilder wieder entfernen soll wenn es dir nicht passt?
Da ein Hund rechtlich betrachtet eine Sache und keine Person ist, können hier keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bliebe also noch der Datenschutz. Der wäre in dem Fall verletzt wenn die Daten der Hundesteuermarke auf dem Foto erkennbar wären. Ist so ähnlich, als wenn Deine Bekannte Dein Auto fotografiert hätte. Da müsste sie das Kennzeichen unkenntlich machen.
Warum sollte sie dich benennen? Du bist nicht auf den Bildern, du hast die Bilder nicht gemacht. Es wurden keine Rechte verletzt.
Chapeau, Hut ab vor der Hobbyfotografin. Das zeugt von sehr viel Respekt, erstmal um Einwilligung zu bitten.
Sicher sollte Fotografie Grenzen haben. Persönlichkeitsrechte sollten gewahrt werden.
Aber Fotografie sollte nicht mit korinthenkakerischen Argumenten kaputt gemacht werden.
Natürlich hättest du (konjunktiv) vorher darauf bestehen können, Namen des Hundes, Besitzer, seinen Frisör , oder den Retuscheur seines rosa Arschloches zu benennen... hast du aber nicht.
Daher ist alles Rechtens.
Sicher sollte Fotografie Grenzen haben. Persönlichkeitsrechte sollten gewahrt werden.
Aber Fotografie sollte nicht mit korinthenkakerischen Argumenten kaputt gemacht werden.
Natürlich hättest du (konjunktiv) vorher darauf bestehen können, Namen des Hundes, Besitzer, seinen Frisör , oder den Retuscheur seines rosa Arschloches zu benennen... hast du aber nicht.
Daher ist alles Rechtens.