ich habe am 5.1.2015 eine neue Arbeitsstelle angetreten. nun hat man mir mitgeteilt das man mir den jahresurlaub um 2,5 tage gekürzt hat da ich erst am 5 eines laufenden Monats angefangen habe zu arbeiten. ist das rechtens???
Wie oben erwähnt habe ich eine neue Tätigkeit in der pflege aufgenommen.laut Arbeitsvertrag habe ich 30 tage urlaub.jetzt hat man mir mitgeteilt das ich nur anspruch auf 27,5 tage jahresurlaub habe da ich ebend erst am 5.1 2015 angefangen habe.darf man das?ist das rechtens???
Antworten (4)
Da sich der Urlaubsanspruch aus vollen Arbeitsmonaten ergibt ist dies m.E. rechtens.
Nicht nett, aber rechtens.
Also auch später, die Kündigung zu einem Monatsende aussprechen, sonst gibt es auch die letzten 2,5 Tage nicht.
Nicht nett, aber rechtens.
Also auch später, die Kündigung zu einem Monatsende aussprechen, sonst gibt es auch die letzten 2,5 Tage nicht.
Warum so umständlich? Arbeitsvertrag auf den 01.01.2015 datieren und für den 02.01.2015 EINEN Tag Urlaub einreichen! Dann bekommst Du für Januar volles Gehalt und hast 30 Tage Jahresurlaub (wovon ein Tag bereits verbraucht wurde).
@ing793: Ihre Antwort bezieht sich allein auf den gesetzlichen Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Der beträgt allerdings nur 24 Tage (bei einer 6-Tagewoche) bzw. 20 Tage (bei einer 5-Tagewoche). Beim Fragesteller geht es aber wohl um einen tariflichen oder arbeitsvertraglich geregelten Urlaub. Da kann man alles regeln, sofern man über dem gesetzlichen Mindesturlaub bleibt. 27,5 Arbeitstage liegen deutlich darüber – also ist die Zwölftelung grundsätzlich zulässig.