Schadensersatz/Gewährleistung auf Reparatur?
Hallo zusammen,
ich war am 20.06.2013 in einer freien Autowerkstatt und habe dort die Lamdasonde nach dem Kat ersetzen lassen weil die Abgaswarnleuchte im Auto geleuchtet hat. Am 28.02.2014 war ich in einer anderen freien Werkstatt weil wieder die Abgaswarnleuchte geleuchtet hat. Auch hier wurde wieder die Lamdasonde nach dem Kat getauscht.
Kann ich von der ersten Werkstatt verlangen das diese die Kosten übernimmt bzw. welche Rechte habe ich???
Gruß
Johannes
ich war am 20.06.2013 in einer freien Autowerkstatt und habe dort die Lamdasonde nach dem Kat ersetzen lassen weil die Abgaswarnleuchte im Auto geleuchtet hat. Am 28.02.2014 war ich in einer anderen freien Werkstatt weil wieder die Abgaswarnleuchte geleuchtet hat. Auch hier wurde wieder die Lamdasonde nach dem Kat getauscht.
Kann ich von der ersten Werkstatt verlangen das diese die Kosten übernimmt bzw. welche Rechte habe ich???
Gruß
Johannes
Antworten (3)
ing, in den ersten 6 Monaten gilt die Regel, dass davon ausgegangen wird, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war; der Verkäufer muss TAUSCHEN. Danach muss er dafür sorgen, dass das Ding funktioniert, das heißt: er muss nicht zwangsweise tauschen, sondern kann reparieren.
in beiden Fällen hat der Käufer keine Kosten, aber nach 6 Monaten kann es passieren, dass er warten muss, bis das Ding repariert worden ist.
in beiden Fällen hat der Käufer keine Kosten, aber nach 6 Monaten kann es passieren, dass er warten muss, bis das Ding repariert worden ist.
@ing793
Genauso ist es korrekt: egal: wie lange Gewähr - ob 2 (gesetzlich) oder sogar 3 Jahre - geleistet wird: nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass ex ante ein Mangel vorlag! So steht es wenigstens im Gesetz.
Genauso ist es korrekt: egal: wie lange Gewähr - ob 2 (gesetzlich) oder sogar 3 Jahre - geleistet wird: nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass ex ante ein Mangel vorlag! So steht es wenigstens im Gesetz.
@ing: okay, ich habe mich geirrt. Meinen Angaben lagen lediglich meine eigenen Erfahrungen zu Grunde. Aber die Rechtslage ist für einen Menschen, der kein Juristen- oder Verwaltungsdeutsch versteht, nicht unbedingt klar verständlich...