Gast
Was macht mann wenn der ehemalige Partner seine Besitztümer nicht abholt?
Mein ehemaliger Ex Freund Lagert schon über ein Jahr seine Sachen bei mir, die er Nicht abholen will und wir (mein Man und ich) wollen die Sachen nicht mehr bei uns haben! Was können wir da gegn tun?
Wir hatten ihn schon mehr mals schriftlich drum gebeten das er bitte die Sachen abholen soll.
Nur darauf reagiert er nicht aber er verlangt dafür Geld das wir seine Sachen Sachen haben!?
Wir wissen das wir die/seine Sachen nicht einfach raus stellen dürfen, zu dem wir auch bald umziehen wollen und die/seine sachen nicht mit in die neue Wohnung mit nehmen wollen. Ich hoffe ihr könnt und da weiter helfen.
Wir hatten ihn schon mehr mals schriftlich drum gebeten das er bitte die Sachen abholen soll.
Nur darauf reagiert er nicht aber er verlangt dafür Geld das wir seine Sachen Sachen haben!?
Wir wissen das wir die/seine Sachen nicht einfach raus stellen dürfen, zu dem wir auch bald umziehen wollen und die/seine sachen nicht mit in die neue Wohnung mit nehmen wollen. Ich hoffe ihr könnt und da weiter helfen.
Antworten (6)
Hallo Fragesteller, ich verrate dir ein Geheimnis:
Das sind nicht mehr seine Besitztümer, du bist der Besitzer!
Das sind nicht mehr seine Besitztümer, du bist der Besitzer!
So einen Fall hatte ich mal. So einfach rausstellen darfst du die Sachen nicht, auch nicht nach einer regelrechten Aufforderung mit Frist (schriftlich, "echtes" Einschreiben oder persönliche Übergabe des Schreibens unter Zeugen). Du musst die Sachen einlagern und bleibst unter Umständen auf den Kosten sitzen. Alles weitere erklärt dir dein Anwalt.
Das nenne ich doch mal "geballtes Wissen". Man darf oder man darf nicht. Wem soll das helfen? Zum Anwalt wäre wohl der sicherste Weg, der kennt sich da bestimmt besser aus als die Amateure hier.
Auch wenn ich mich wiederhole, was mich immer überrascht und verwundert, wenn man so gut wie nie etwas weiß und sein "angebliches" Wissen aus Wiki und Gockelergebnissen bezieht, dass man hier die Backen aufbläst und geringschätzig auf andere User blickt.
Hier konkurrieren zwei Rechte: das Eigentumsrecht Deines Ex und Dein Recht auf eine "freie" Wohnung.
Nun, was darf ein Vermieter mit seinem Ex-Mieter machen?
Er kann seinen Ex-Mieter schriftlich unter Setzung einer Frist zur Abholung auffordern. Hält der Mieter die Frist nicht ein, ist davon auszugehen, dass er seinen Eigentumsanspruch aufgegeben hat. Danach kann der Vermieter grundsätzlich entsorgen, insbesondere wenn es sich um Dinge mit geringem Wert handelt.
Als Frist kursiert in der Rechtsprechung ein Monate, wenn die Teile schon einen gewissen Wert haben, eher zwei. Wer auf Nummer sicher gehen will, verkauft die Sachen nach Ablauf der Frist und hält das Geld für den Mieter bereit. Auf jeden Fall ist dann die Wohnung leer.
Das Gleiche sollte mit Deinem Ex problemlos möglich sein.
By the way, ich gehe davon aus, dass es sich um sperrige Gegenstände handelt. Ansonsten packt man die einfach in einen Karton und schickt ihm die Sachen zu. Das Porto dürftest Du von ihm zurückfordern, aber das wäre es mir auch so wert.
Nun, was darf ein Vermieter mit seinem Ex-Mieter machen?
Er kann seinen Ex-Mieter schriftlich unter Setzung einer Frist zur Abholung auffordern. Hält der Mieter die Frist nicht ein, ist davon auszugehen, dass er seinen Eigentumsanspruch aufgegeben hat. Danach kann der Vermieter grundsätzlich entsorgen, insbesondere wenn es sich um Dinge mit geringem Wert handelt.
Als Frist kursiert in der Rechtsprechung ein Monate, wenn die Teile schon einen gewissen Wert haben, eher zwei. Wer auf Nummer sicher gehen will, verkauft die Sachen nach Ablauf der Frist und hält das Geld für den Mieter bereit. Auf jeden Fall ist dann die Wohnung leer.
Das Gleiche sollte mit Deinem Ex problemlos möglich sein.
By the way, ich gehe davon aus, dass es sich um sperrige Gegenstände handelt. Ansonsten packt man die einfach in einen Karton und schickt ihm die Sachen zu. Das Porto dürftest Du von ihm zurückfordern, aber das wäre es mir auch so wert.