bh_roth
Werterhalt "Scheckheftgepflegt"?
Gerade bei Gebrauchtfahrzeugen mit hoher Laufleistung ist ein scheckhelftgepflegtes Fahrzeug eher in der Käufergunst als eines ohne. Also könnte dieses "Extra" darüber entscheiden, ob ein Fahrzeug angeschafft wird oder nicht.
Im vorliegenden Fall (Getriebeschaden) konnte erst nach 1 Jahr bzw. weiteren 30.000 km festgestellt werden, dass das Verkaufsargument "Scheckheftgepflegt" nicht zutraf, denn ein Getriebeölwechsel incl. Wechsel des Getriebeölfilters hat nicht stattgefunden. Der Ölfilter hatte das Datum der Herstellung des Fahrzeugs. Bei der Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs (240.000 km) hätte dieser Filter mit Öl schon 3 Mal getauscht werden müssen.
Im Zeitraum des ersten fälligen Tausches wurden die Inspektionen noch in der Markenwerkstatt durchgeführt. Später nicht mehr. Trotzdem wurden alle Servicearbeiten abgehakt.
Die Auskunft der Werkstatt, die das defekte Automatik-Getriebe wechseln, war die, dass diese Getriebe ohne diesen Öl- und Filterwechsel spätestens mit 240.000 km so beschädigt sind, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt.
Kennt sich hier jemand mit Regressansprüchen aus? Wer hat im Zweifel die Schuld? Kann der Kauf rückabgewickelt werden?
Mir ist klar, dass dieser Schaden von einem Gericht bewertet wird. Aber wer hat im Zweifel Schuld?
Im vorliegenden Fall (Getriebeschaden) konnte erst nach 1 Jahr bzw. weiteren 30.000 km festgestellt werden, dass das Verkaufsargument "Scheckheftgepflegt" nicht zutraf, denn ein Getriebeölwechsel incl. Wechsel des Getriebeölfilters hat nicht stattgefunden. Der Ölfilter hatte das Datum der Herstellung des Fahrzeugs. Bei der Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs (240.000 km) hätte dieser Filter mit Öl schon 3 Mal getauscht werden müssen.
Im Zeitraum des ersten fälligen Tausches wurden die Inspektionen noch in der Markenwerkstatt durchgeführt. Später nicht mehr. Trotzdem wurden alle Servicearbeiten abgehakt.
Die Auskunft der Werkstatt, die das defekte Automatik-Getriebe wechseln, war die, dass diese Getriebe ohne diesen Öl- und Filterwechsel spätestens mit 240.000 km so beschädigt sind, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt.
Kennt sich hier jemand mit Regressansprüchen aus? Wer hat im Zweifel die Schuld? Kann der Kauf rückabgewickelt werden?
Mir ist klar, dass dieser Schaden von einem Gericht bewertet wird. Aber wer hat im Zweifel Schuld?
Antworten (14)
Der Vorbesitzer ist in dem Fall offensichtlich genauso getäuscht worden, wird also kaum dafür haftbar zu machen sein.
Die Werkstätten, die das als erledigt abhakten, dagegen schon. Ich würde einen Gutachter mit der Sache beauftragen, der zusammen mit der Werkstatt ein Schadensgutachten erstellt. Damit geht man dann zum Anwalt, schon weil es sich hier wohl nicht nur um einen "Schuldigen" handelt. Wer was zu verantworten hat, wird dann vermutlich gerichtlich geklärt werden müssen.
Die Werkstätten, die das als erledigt abhakten, dagegen schon. Ich würde einen Gutachter mit der Sache beauftragen, der zusammen mit der Werkstatt ein Schadensgutachten erstellt. Damit geht man dann zum Anwalt, schon weil es sich hier wohl nicht nur um einen "Schuldigen" handelt. Wer was zu verantworten hat, wird dann vermutlich gerichtlich geklärt werden müssen.
Ich nehme an, die Servicewerkstatt, die Serviceleistungen nicht durchgeführt, jedoch abgehakt und berechnet hat, ist schuldig.
Ich nenne so etwas schlicht Betrug.
Ich nenne so etwas schlicht Betrug.
Ich sehe das Hauptproblem darin, dass der Anspruch an die Markenwerkstatt, die es als erstes versäumt hat, diesen Getriebeöl/filterwechsel durchzuführen, sich auf Verjährung berufen wird. Die erstmalige Durchführung der Arbeit wäre 2005 fällig gewesen.
Und der letzte Verkäufer kann ja in gutem Glauben gehandelt haben, als er das Fahrzeug scheckheftgepflegt verkauft hat. Und nach dem ersten nicht durchgeführten Wechsel haben ja auch alle weiteren Werkstätten diese Arbeit nicht durchgeführt.
Und der letzte Verkäufer kann ja in gutem Glauben gehandelt haben, als er das Fahrzeug scheckheftgepflegt verkauft hat. Und nach dem ersten nicht durchgeführten Wechsel haben ja auch alle weiteren Werkstätten diese Arbeit nicht durchgeführt.
Also, ich sehe das so.
Dein Vertragspartner ist der Verkäufer.
In wie fern Du ihn dafür haftbar machen kannst, weis ich nicht.
Jedenfalls brauchst Du vor Gericht ein Gutachten, um den Schaden zu beweisen.
Der Verkäufer kann ja dann gegen die Werkstatt vorgehen.
Dein Vertragspartner ist der Verkäufer.
In wie fern Du ihn dafür haftbar machen kannst, weis ich nicht.
Jedenfalls brauchst Du vor Gericht ein Gutachten, um den Schaden zu beweisen.
Der Verkäufer kann ja dann gegen die Werkstatt vorgehen.
Ich sehe keine Aussicht auf Erfolg.
Jedes Gericht wird sagen, dass das normaler Verschleiß ist, aufgrund der hohen Laufleistung.
Und wie ing793 schon sagte, wird man das kaum nachweisen können.
Jedes Gericht wird sagen, dass das normaler Verschleiß ist, aufgrund der hohen Laufleistung.
Und wie ing793 schon sagte, wird man das kaum nachweisen können.
Mein Ansatz wäre eine zugesicherte Eigenschaft, die für den Kauf maßgeblich war, ohne die es nicht zum Kauf gekommen wäre, und die sich jetzt als falsch herausstellt.
@ing793
Also, ich habe bh_roth so verstanden:
Rückabwicklung weil nicht "Scheckheftgepflegt".
Wie siehst Du die Chancen bei diesem Punkt?
Wie dann das defekte Getriebe abgerechnet wird,
steht ja auf einem anderen Blatt!
Also, ich habe bh_roth so verstanden:
Rückabwicklung weil nicht "Scheckheftgepflegt".
Wie siehst Du die Chancen bei diesem Punkt?
Wie dann das defekte Getriebe abgerechnet wird,
steht ja auf einem anderen Blatt!
Keine Chance! Abhaken unter Lebenserfahrung.
Tipp für die Zukunft: Wesentliche Punkte wie das Getriebeöl im Rahmen des schriftlichen Kaufvertrages ausdrücklich festhalten. Aber auch dann bleibt es bei der von ing bereits erwähnten Kausalität, denn es gehen auch Getriebe kaputt, die regelmäßig gewartet wurden.
Übrigens: Nicht einmal die vom TÜV zur Hauptprüfung angefertigten Gutachten sind gerichtsfest. Man darf sich bei einem Kauf nicht darauf verlassen.
Tipp für die Zukunft: Wesentliche Punkte wie das Getriebeöl im Rahmen des schriftlichen Kaufvertrages ausdrücklich festhalten. Aber auch dann bleibt es bei der von ing bereits erwähnten Kausalität, denn es gehen auch Getriebe kaputt, die regelmäßig gewartet wurden.
Übrigens: Nicht einmal die vom TÜV zur Hauptprüfung angefertigten Gutachten sind gerichtsfest. Man darf sich bei einem Kauf nicht darauf verlassen.
Lieber ing: "d.h. da war mindestens ein Wartungstermin beim neuen Besitzer, bei der das hätte auffallen können."
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Richtig, zwischenzeitlich wurde eine Inspektion durchgeführt. Aber wie hätte das denn auffallen können? Im Wartungsbuch war alles als durchgeführt angekreuzt. Erst als der Filter an dem defekten Getriebe entnommen wurde, und an ihm die unzerstörbare Gravur des Originalteils über den Einbauzeitpunkt sichtbar war, wurde klar, dass diese Arbeit noch nie durchgeführt wurde.
Man muss wissen, dass dieser Filter nicht so einfach zu entnehmen ist, wie das der Motorölfilter ist. Dazu muss sowohl das Motor- als auch das Getriebeöl abgelassen, das Getriebe unten geöffnet werden und eine etwa 20 x 20 cm große Abdeckplatte entfernt werden, um an den Filter zu kommen.
Das Fahrzeug wurde von einem Bekannten von einem Händler gekauft, und es ist jetzt 13 Monate über dem Kaufdatum.
Dieser Händler hat das Fahrzeug als "Scheckheft-gepflegt" beworben.
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Richtig, zwischenzeitlich wurde eine Inspektion durchgeführt. Aber wie hätte das denn auffallen können? Im Wartungsbuch war alles als durchgeführt angekreuzt. Erst als der Filter an dem defekten Getriebe entnommen wurde, und an ihm die unzerstörbare Gravur des Originalteils über den Einbauzeitpunkt sichtbar war, wurde klar, dass diese Arbeit noch nie durchgeführt wurde.
Man muss wissen, dass dieser Filter nicht so einfach zu entnehmen ist, wie das der Motorölfilter ist. Dazu muss sowohl das Motor- als auch das Getriebeöl abgelassen, das Getriebe unten geöffnet werden und eine etwa 20 x 20 cm große Abdeckplatte entfernt werden, um an den Filter zu kommen.
Das Fahrzeug wurde von einem Bekannten von einem Händler gekauft, und es ist jetzt 13 Monate über dem Kaufdatum.
Dieser Händler hat das Fahrzeug als "Scheckheft-gepflegt" beworben.
Ich stimme dem Doofen zu. "Scheckheftgepflegt" ist kein definierter Begriff und soll lediglich ausdrücken, das alle Serviceintervalle (oder wenigstens die meisten) eingehalten wurden. Es sind zu viele Parteien beteiligt, die sich im Zweifel die Schuld zuschieben werden, als das ein Gutachten zum Erfolg führen könnte.
Ein Prozess und das Gutachten kosten viel Geld, auf dem ihr mit 80%-iger Wahrscheinlichkeit sitzenbleiben werdet.
Ein Prozess und das Gutachten kosten viel Geld, auf dem ihr mit 80%-iger Wahrscheinlichkeit sitzenbleiben werdet.
Es handelt sich um einen Mercedes E-Klasse. Bei diesem Fahrzeug wird das Getriebeöl beim Automatikgetriebe bei 80.000 km das erste Mal gewechselt. Bis ca. 120.000 km war das Fahrzeug bei Mercedes zur Wartung. Es hätte also da schon das erste Mal gewechselt werden müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Mercedes-Niederlassung in Stuttgart nach 2-3 Jahren einen Filter von 2003 einbaut. Das Fahrzeug war in dieser Zeit in Erstbesitz. Das Fahrzeug ist Bj. 2003, stimmt also mit dem Alter des Filters überein. Der Erstbesitzer hat das Fahrzeug 2 Jahre gefahren, und bei etwa 100.000 km an den nächsten weiter verkauft.