Nach dem tödlichen Angriff eines Hundes auf eine Seniorin hat das Amtsgericht Sigmaringen in Baden-Württemberg die Hundehalter zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das 72 Jahre alte Opfer war im Mai vergangenen Jahres unvermittelt von einem Hund der Rasse Kangal angefallen und mehrfach in Kopf und Hals gebissen worden. Die angeklagte Besitzerin bekam wegen fahrlässiger Tötung eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung, ihr Ehemann, der den Hund beschafft hatte, zwei Jahre auf Bewährung.
Damit entsprachen die Richter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Hundehalter müssen auch jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und dürfen während ihrer Bewährungszeit von drei Jahren keine Hunde halten, die mehr als 20 Kilo wiegen.
Staatsanwaltschaft spricht Hundehalterin der Fahrlässigkeit schuldig

Eigentlich war der Hirtenhund an dem Tag Ende Mai 2017 an einer Eisenstange im Garten angeleint, während seine Besitzerin in der Stadt unterwegs war. Doch weil sein Halsband der Kraft des Tieres nicht standhielt, riss sich der Kangal los, brach aus und stürzte sich auf ein nichtsahnendes Opfer: Die 72-jährige Frau hatte keine Chance. Auch ein Notarzt konnte den Tod nicht verhindern.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor einigen Wochen von einem "Todesfall mit Ansage" gesprochen. Hätten die Besitzer den Hund richtig gehalten und sein Halsband rechtzeitig ausgetauscht, wäre das Unglück zu vermeiden gewesen. Das Gericht sah grobe Fahrlässigkeit als erwiesen an. "Vorschriften zur Hundehaltung wurden in grober Weise missachtet", sagt der Vorsitzende Richter bei der Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils.