Das Gericht bestätigte am Dienstag weitgehend eine Entscheidung des Amtsgerichts, das dem 40-Jährigen außer der Haft ein Einreiseverbot für zwei Jahre auf Bewährung auferlegt hatte. Der Fahrer habe es versäumt, sich die Ausweise der Passagiere zeigen zu lassen, urteilte die Richterin am Dienstag. Zudem habe er vorsätzlich gehandelt und sich persönlich bereichern wollen. Der Verteidiger kündigte an, einen Antrag für eine Berufung am dänischen Hochgericht zu stellen.
Der Flensburger Taxifahrer war festgenommen worden, weil er drei Iraker ohne gültige Einreisepapiere von Flensburg ins dänische Padborg gefahren hatte.
Das vom Amtsgericht ausgesprochene Einreiseverbot auf Bewährung nahm das Landgericht zurück. Der deutsche Taxifahrer sei als EU- Bürger keine Bedrohung für Dänemark, betonte die Richterin. Dennoch zeigte sich der 40 Jahre alte Angeklagte enttäuscht über das Urteil.
Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von nicht unter 60 Tagen sowie ein Einreiseverbot von fünf Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Er sagte, Zugführer und Busfahrer würden auch nicht verurteilt, und Grenzkontrollen seien Sache der Polizei. Rund ein Dutzend Taxifahrer aus Flensburg hatten den Prozess begleitet. Sie reagierten empört auf den Richterspruch.
DPA