Einreiseverbot

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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg

EuGH: Unbefristetes Einreiseverbot für extremistische Gefährder prinzipiell zulässig

Ein unbefristetes Einreiseverbot für abgeschobene extremistische Gefährder ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter Bedingungen mit EU-Recht vereinbar. Die entsprechende Regelung im deutschen Aufenthaltsrecht stehe diesem nicht per se entgegen, entschied das höchste EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Entscheidend sei, dass die Rechtslage derart ausgestaltet sei, dass die für das Verbot zuständige Behörde "Umstände des Einzelfalls" berücksichtigen könne. (Az. C-446/24)
Deutsche und EU-Flagge

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)