Nach Freilassung aus der Haft Einreiseverbot: Was Boris Becker jetzt erwarten könnte – und worauf er hoffen kann

Boris Becker
Boris Becker befindet sich nach seiner Freilassung in Deutschland
© Kirsty O'connor/PA Wire / DPA
Nachdem er 230 Tage in britischer Haft war, konnte Boris Becker nach Deutschland reisen. Zurück auf die Insel wird er in naher Zukunft aller Voraussicht nach nicht dürfen. Am Abend wird er sich auf Sat.1 den Fragen von Steven Gätjen stellen.

Boris Becker ist frei. Die Tennis-Legende darf nach 230 Tagen im englischen Gefängnis Weihnachten in Deutschland verbringen. Ursprünglich war der Leimener im April von einem Londoner Gericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er profitierte jedoch von einer Sonderregel, wonach ausländische Häftlinge in Großbritannien bereits ein Jahr früher als gewöhnlich entlassen und abgeschoben werden können.

Boris Becker: Mögliches Einreiseverbot

Die Regelung bringt aber eine Konsequenz mit sich, die Becker noch Probleme bereiten dürfte: Er darf vorerst nicht nach England zurück. In das Land, in dem sein jüngster Sohn Amadeus zur Schule geht. 

"Wenn ein EU-Bürger aus Großbritannien während seiner eigentlichen Haftstrafe abgeschoben wird, wird regelmäßig ein – gegebenenfalls zeitlich befristetes oder an die restliche Haftzeit gekoppeltes – Einreiseverbot ausgesprochen", erklärt der Anwalt für Familienrecht, Dr. iur. Marko Oldenburger, gegenüber RTL. 

"Da Boris Becker im April 2022 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, könnte er erst in knapp zwei Jahren wieder nach England reisen. Das britische Recht macht hier regelmäßig keine Ausnahme – auch nicht, wenn die betroffene Person ein minderjähriges Kind in England hat. Hier müssen beide Elternteile dann eine private Vereinbarung und spezielle Umgangsregelungen finden: So kann das Kind beispielsweise (mit seiner Mutter) nach Deutschland fliegen. In Ausnahmefällen denkbar sind allerdings die zeitliche Verkürzung oder auf Umgangskontakte begrenzte Ausnahmen von einer solchen Einreisesperre", erläutert der Jurist. 

Ausnahme für ihn

Es gibt für Boris Becker jedoch Hoffnung. Und die liegt in seiner Popularität begründet. "Mit guter anwaltlicher Begleitung" könne er "auf Ausnahmeregelungen" hinarbeiten, erklärt Anwalt Paul Vogel in der "Bild"-Zeitung. "Wesentlich hilfreicher als eine formale Antragstellung ist hierbei sicherlich, dass ein Interesse von Großbritannien an der Präsenz von Boris Becker vorhanden ist. Zum Beispiel, weil er beruflich in Wimbledon mitwirken soll", so Vogel. 

Becker gehört zu den beliebtesten Tennis-Experten im Fernsehen. Seine Kommentare werden von Fans des Sports geschätzt. Ein großes Ass im Ärmel des ehemaligen Häftlings, der sich am Dienstagabend ab 20.15 Uhr auf Sat.1 erstmals selbst zu seiner Haftzeit äußern wird. 

Quellen: RTL / "Bild"

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