Nach dem verheerenden Brand mit 40 Toten und 114 Verletzten in der Bar "Le Constellation", drohen der Schweizer Gemeinde Crans-Montana Millionenforderungen an möglicher Entschädigung. Denn entgegen geltendem Gesetz hatten die Behörden die Bar seit Jahren nicht mehr auf ihre Sicherheit hin überprüft. Doch ein neues Gesetz könnte die Gemeinde von ihrer Haftungspflicht entbinden.
Zum Jahreswechsel – genau 86 Minuten vor dem verheerenden Inferno – hat das Kanton Wallis sein Baugesetz erweitert. In dem Artikel 37 heißt es im Absatz fünf nun: "Die zuständige Behörde haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Bauherren und deren Vertreter gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen." Das bedeutet, dass die Gemeinde im Fall einer Schadenersatzklage theoretisch nicht haften müsste.
Gemeinde, Barbetreiber oder Kanton – wer haftet für den Schaden?
Praktisch wäre der neu eingeführte Absatz auf den Fall anwendbar, erklärt ein Rechtsexperte der Schweizer Tageszeitung "Blick". Allerdings setzt das voraus, dass die Gerichte einen "zusammengesetzten Tatbestand" ausschließen. Soll heißen: Wenn die Gerichte nicht dem Brand selbst, sondern der unterlassenen Aufsicht und Überprüfung der Brandschutzvorschriften das größere Gewicht beimessen, würde der Haftungsausschluss nicht greifen.
Außerdem verbietet die Walliser Kantonsverfassung, dass Gemeinden ihre Haftung auf die Barbetreiber abwälzen. Laut den Schweizer Rechtsexperten haften Gemeinden öffentlich-rechtlich und die Betreiber zivilrechtlich – "das sind zwei getrennte Haftungen, die nebeneinanderstehen". Und auch der Kanton könne wegen "unterlassener Aufsichtspflichten" belangt werden.
Insgesamt sei der neue Artikel 37 allerdings mehr dafür da, die Verantwortung der Bauherrschaft hervorzuheben, heißt es vom Rechtsdienst des Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt. Die Behörden werden also nicht von jeglicher Haftung im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handelns entbunden. Ob die Voraussetzungen für eine Haftung erfüllt sind und inwiefern das neue Baugesetz greift, müssen die Untersuchungen der Walliser Staatsanwaltschaft zeigen.
Barbetreiber von Crans-Montana festgenommen
Bei dem Feuer in der Bar "Le Constellation" waren in der Silvesternacht 40 Menschen ums Leben gekommen und 114 Menschen verletzt worden, darunter viele mit schweren Brandverletzungen. Die Ermittler gehen bisher davon aus, dass der Brand im Keller der Bar durch Partyfontänen an Champagnerflaschen, die zu nah an die Decke gehalten worden waren, ausgelöst wurde.
Die Ermittlungen konzentrieren sich unter anderem auf die Frage, ob die Schaumstoffdämmung an der Kellerdecke den Brandschutzvorschriften entsprach. Nach Angaben des Gemeinderatspräsidenten hatte die letzte der jährlich vorgeschriebenen Brandschutzinspektionen im Jahr 2019 stattgefunden.
Gegen die Betreiber der Bar, das französische Ehepaar Jacques und Jessica Moretti, wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung ermittelt. Sie wurden bereits von der Staatsanwaltschaft befragt. Mittlerweile hat der Betreiber eingeräumt, dass eine "Servicetür", die nicht als Notausgang gekennzeichnet gewesen war, von innen verschlossen gewesen sei. Er habe die Tür in der Nacht des tödlichen Feuers deshalb von außen aufbrechen müssen. An der Tür hätten mehrere Menschen reglos gelegen. Moretti wurde nach dem Verhör wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen.
Seine Frau und Mitbetreiberin der Bar hat unterdessen öffentlich um Entschuldigung gebeten. "Meine Gedanken sind ständig bei den Opfern und den Menschen, die noch heute um ihr Überleben kämpfen", sagte die Französin Jessica Moretti am Freitag vor Journalisten. In ihrer Bar habe sich eine "unvorstellbare Tragödie" ereignet. "Dafür möchte ich mich entschuldigen", fügte sie hinzu.