Frist läuft ab Energiepauschale: So erhalten Studierende und Auszubildende noch 200 Euro

  • von Aristotelis Zervos
Energiepauschale
Rund ein Fünftel der deutschen Studierenden hat die Energiepauschale noch nicht beantragt (Symbolfoto)
© Christian Ohde / Picture Alliance
Wenige Tage vor Fristende hat etwa jeder fünfte Studierende noch nicht die im Frühjahr gestartete Energiepauschale beantragt. Mit diesen vier Schritten kommen Sie an die 200 Euro.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei RTL.de

Seit Mitte März konnten sich Studierende und Fachschüler über die Energiepreispauschale von 200 Euro freuen. Am nächsten Montag, den 2. Oktober, endet die Auszahlung des Geldes nun. Bisher sind gut 2,82 Millionen Anträge der 3,5 Millionen Berechtigten eingegangen. Rund ein Fünftel der Studierenden hat die Zahlungen noch nicht in Anspruch genommen. 

Wer bekommt die Energiepauschale?

Um die 200 Euro Energiekostenpauschale zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Anspruch auf das Geld haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung waren. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte.
  • Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zu diesem Stichtag.
  • Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester absolvieren, sollen von der Zahlung profitieren.

Die Energiepreispauschale wird weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet.

Vier Schritte, um die 200 Euro zu bekommen:

Die Einmalzahlung kann über das Portal einmalzahlung200.de in vier Schritten beantragt werden:

  1. Zugangscode eingeben: Studierende und Fachschüler solten von ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode erhalten haben. Der Zugangscode ist der persönliche Schlüssel, um den Antrag aufzurufen.
  2. Identität nachweisen: Berechtigte müssen sich mit einer BundID anmelden, die sie vorher erstellen können.

  3. Online-Antrag ausfüllen: Für den Antrag muss nur die Kontoverbindung (IBAN) bereitgehalten und die Erklärung bestätigt werden. Schon kann der Antrag online abgesendet werden.

  4. Einmalzahlung erhalten: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Antragsteller per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung und die 200 Euro auf das angegebene Konto.

Immer wieder gab es Kritik, dass sich Betroffene ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren.

Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein "Elster-Zertifikat", wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.

Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition schon im September 2022 vereinbart. Die praktische Umsetzung gestaltete sich schwierig und zog sich über ein halbes Jahr hin. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem dadurch ausgebremst, dass die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.

Bund und Länder gerieten bei dem Versuch, eine Antragsplattform zu erstellen, immer wieder in Streit. Es ging um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details. Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert.

Aristotelis Zervos / RTL.de / ldh/ jus

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