Der Handelsverband Hessen kritisiert die kurze Vorlaufzeit der Testpflicht am Arbeitsplatz für Beschäftigte mit Kundenkontakt. Wie die hessische Landesregierung am Montag unter anderem bekannt gab, gilt ab diesem Donnerstag auch am Arbeitsplatz die 3G-Regel immer dann, wenn die Beschäftigten Kontakt zu externen Kunden haben. "Die hohen Beschäftigungszahlen im Handel erfordern Vorlaufzeiten. Daher ist die Kurzfristigkeit der heutigen Verkündung eine Belastung", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Sven Rohde, laut Mitteilung.
Geschwächter Einzelhandel besonders gefordert
Die Regelung treffe den Handel als einen der größten Arbeitgeber in Hessen. Es sei nun wichtig, dass die dringend benötigte Klarheit zur Dokumentationspflicht geschaffen werde. Darüber hinaus stellten die Testanforderungen für Betriebe einen erheblichen Kostenfaktor dar, erläuterte Rohde. Die finanzielle und logistische Mehrbelastung von wöchentlichen Tests für jeden Beschäftigten sei eine Zusatzbelastung des stark durch die Corona-Pandemie getroffenen Einzelhandels.

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