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Weitere Corona-Lockerungen - Pro und Contra
STORY: Ende 2020 trugen sie nicht nur in dieser Senioreneinrichtung in Kaiserslautern selbst beim Frischluft-Work-out den wohlbekannten Mund-Nasen-Schutz. Nun sind Masken- und Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen für Mitarbeitende, Patienten und Bewohner zum 1. März entfallen. Als offizielle Begründungen werden deutlich weniger Covid-19-Infektions- und Todesfälle genannt. Allerdings müssen Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patienten in Arztpraxen und anderen medizinisch-therapeutischen Einrichtungen weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Rainer Pappert, Gesamtgeschäftsführer der St. Augustinus Gruppe in Neuss, begrüßt den Wegfall der Maskenpflicht als Erleichterung auch speziell für die Mitarbeiter. "Es gab jetzt keinen Freudenschrei, es ist zur Kenntnis genommen worden, und ich glaube, über die letzten Monate und zwei Jahre hat sich doch da ein ziemliches Maß an Eigenverantwortung bei den Mitarbeitern, aber auch bei den Patientinnen und Patienten ein hohes Maß an Sensibilität für das Thema entwickelt. Und das beobachten wir auch im Alltag, dass also immer noch auch Maske getragen wird in Bereichen oder zu Anlässen, wo es nicht zwingend notwendig oder vorgeschrieben ist." Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hält die nun geltenden Vorschriften für eher verwirrend und plädiert vielmehr für konsequentes Testen. "Wenn wir auf eine Maske verzichten wollen, dann müssen wir auf die Maske verzichten, die jeder trägt, und das ist sehr konsequent. Darüber hinaus gibt es ja noch Mittel, den Menschen trotzdem gut zu schützen. Weil, eines dürfen wir nicht vergessen: In diesem Jahr alleine sind über 5.000 Menschen alleine an diesem Virus gestorben, und viele von diesen Menschen in den Pflegeeinrichtungen. Wir hätten ja ein wirklich probates Mittel, Besuche top zu organisieren, Pflege top zu organisieren, wenn wir regelmäßig täglich testen würden. Aber dazu will die Bundesregierung ja keinen Euro mehr ausgeben." Die aktuelle Regelung soll voraussichtlich bis zum 7. April gelten.