Nach einem tödlichen Fußtritt gegen eine Taube im bayrischen Kulmbach sich ein Mann wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Die Polizei habe nach dem Vorfall die Ermittlungen übernommen, sagte ein Sprecher. Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm Schmerzen oder Leiden zufügt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Gezielter Tritt gegen Taube
Nach Polizeiangaben hatte der 58-Jährige am Freitag am Kulmbacher Holzmarkt an einem Imbiss gegessen, wobei ihm eine Pommes zu Boden gefallen sei. Als eine Taube diese fraß, sei der Mann dem Vogel zunächst auf den Schwanz getreten. Daraufhin habe er das Tier mit einem gezielten Tritt getötet. Passanten, die die Gewalttat beobachteten, riefen daraufhin die Polizei und hielten den Verdächtigen fest.