Urteil: Land Hessen muss für Unfall nahe Holzlagerplatz nicht haften
Ereignet sich bei Winterwetter direkt neben einem vom Land Hessen betriebenen sogenannten Holznasslagerplatz ein Unfall, muss dieses kein Schmerzensgeld zahlen. Das Land habe keine Verkehrssicherungspflichten verletzt, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Es wies die Forderung nach mindestens 450.000 Euro Schmerzensgeld ab. (Az.: 14 U 88/24)