Ein Zugbegleiter, der einem Fahrgast das Urinieren in einen Abfalleimer erlaubte, hat Verständnis beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gefunden. Das Gericht stoppte am Mittwoch das disziplinarrechtliche Vorgehen gegen den Bahnbeamten.
Der Harndrang des Passagiers in einer S-Bahn ohne Toilette hatte den Zugbegleiter beruflich in Bedrängnis gebracht. Um Schlimmeres zu verhindern, hatte der 53-Jährige dem jungen Fahrgast geraten, sich, "wenn es gar nicht anders geht", in einen Abfallbehälter des leeren 1.-Klasse-Abteils zu erleichtern. Der Lokführer hatte das beobachtet und den Vorfall gemeldet.
Daraufhin wurde gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, es gab 100 Euro Bußgeld, schließlich wurde er sogar versetzt. Auch vor Gericht zeigten sich die Eisenbahn-Vertreter uneinsichtig: "Jede Verunreinigung ist zu vermeiden."
Der Mitarbeiter habe den unvermeidbaren Schaden immerhin zu begrenzen versucht, entgegnete Richter Norbert Klein in seiner Urteilsbegründung. Schließlich war aus Sicht des Zugbegleiters "die Verunreinigung gar nicht mehr zu verhindern".
Keine Richtlinie für derartige Fälle
Nach 36 Dienstjahren war Schluss mit der Zugbegleitung und der Beamte muss nun nachts Züge im Depot bewachen. Das löste ein zweites Gerichtsverfahren aus, das am Mittwoch gleich im Anschluss verhandelt wurde. Die bisher vorgetragenen Gründe für die Versetzung reichen nicht aus, machte das Gericht dabei klar. Doch die Bahn zog die Versetzung nicht zurück, sondern will nun nach einer Vertagung noch einmal nachlegen.
Rechtsanwalt Marcus Schneider-Bodien zeigte sich verzweifelt über die Haltung der Bahn: "Ich habe die immer wieder gefragt, welche Alternative denn bestanden hätte. Keine Antwort." Richter Klein konnte kein Dienstvergehen erkennen: "Es gibt keine Richtlinie, wie Mitarbeiter mit solchen Fällen umgehen sollen."
"Wir bedauern diesen höchst unglücklichen Vorfall und werden das gemeinsam mit den Kollegen und Vorgesetzten vor Ort aufarbeiten", sagte eine Deutsche-Bahn-Sprecherin in Berlin nach der Verhandlung.
Die Entscheidung, betonte Gerichtssprecher Gerd-Ulrich Kapteina, sei keine Generalermächtigung für Fahrgäste, ihre Notdurft in der 1. Klasse zu verrichten. Der Fahrgastverband Pro Bahn hatte bereits angemerkt, dass es auch angesichts einer alternden Gesellschaft "nicht ganz glücklich" sei, neue S-Bahnzüge ohne Toilette anzuschaffen.