Aachener Ausbrecher vor Gericht Michalski entschuldigt sich, Heckhoff schweigt

Drei Tage hielten sie Deutschland in Atem: Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski waren im November 2009 aus der JVA Aachen ausgebrochen. Auf der Flucht brachten sie mehrmals Unbeteiligte in ihre Gewalt. Zum Prozessauftakt entschuldige sich einer der Angeklagten.

Vor dem Aachener Landgericht hat am Donnerstag der Prozess um den spektakulären Gefängnisausbruch der Schwerverbrecher Michael Heckhoff (51) und Peter Paul Michalski (47) begonnen. Nach ihrer Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Aachen hatten die beiden Verbrecher im November vergangenen Jahres fünf Tage lang die Menschen in Deutschland in Atem gehalten.

Die Anklage hält Heckhoff und Michalski für hoffnungslos kriminell. Deshalb sei die Anordnung einer weiteren Sicherungsverwahrung erforderlich. Die beiden neigten zu "schwersten Straftaten", sagte der Staatsanwalt. Diese Neigung habe den Charakter "nicht mehr behandelbarer Verhaltensmuster". Heckhoff und Michalski sind bereits zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.

Heckhoff und Michalski sind wegen schwerer räuberischer Erpressung, erpresserischen Menschenraubes und Geiselnahme angeklagt. Auf ihrer Flucht hatten die beiden immer wieder unbeteiligte Personen in ihre Gewalt gebracht und sie gezwungen, ihnen Unterschlupf zu bieten oder bei der Flucht zu helfen. So zwangen sie mit vorgehaltener Waffe eine 19-jährige Frau, sie von Köln nach Essen zu fahren. In der Ruhrgebietsstadt drangen sie dann in die Wohnung eines Ehepaares ein und ließen sich von diesem im Auto nach Mülheim an der Ruhr bringen.

"Herr Heckhoff ist schuldig"

Mit auf der Anklagebank sitzt ein JVA-Beamter der Heckhoff und Michalski bei der Flucht geholfen haben soll. Dem 40-Jährigen wird Beihilfe vorgeworfen. Er soll den Verbrechern nicht nur alle gesicherten Türen geöffnet, sondern ihnen auch zwei geladene Dienstpistolen zugespielt haben. Dafür sollen ihm die Gangster einen Beute-Anteil aus geplanten Banküberfällen versprochen haben.

Während Heckhoff und der Wärter sich vorerst nicht einlassen wollten, räumte Michalski die Vorwürfe "im Kern" ein. In einer von seinen Anwälten verlesenen Erklärung erklärte er: "Bei Personen, die ich in Angst und Furcht versetzt habe, entschuldige ich mich." Bei der Flucht habe er nicht die Absicht gehabt, seine Waffe einzusetzen. "Es sollte niemand verletzt werden."

Der Verteidiger des Vollzugsbeamten beantragte dagegen die Einstellung des Verfahrens. Durch die mediale Vorverurteilung seines Mandanten sei ein fairer Prozess nicht mehr möglich. Der Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft vor, die Presse gezielt informiert und dabei ein so detailreiches Bild vom Angeklagten gezeichnet zu haben, dass dies dem Anspruch auf Unschuldsvermutung widerspreche. Dies stelle einen Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention dar.

Rücktrittsforderungen an Justizministerin

Heckhoff und Michalski waren am 26. November vergangenen Jahres aus dem Aachener Gefängnis entkommen. Erst nach dreitägiger fieberhafter Fahndung gelang es der Polizei, den Geiselgangster Heckhoff in Mülheim festzunehmen. Zwei Tage später wurde auch der verurteilte Mörder Michalski gefasst. Ihre Flucht führte unter anderem zu Rücktrittsforderungen an die Adresse der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter.

Für den Prozess sind zunächst 17 Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird am 17. Juli gerechnet.

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APN/DPA

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