"Keiner drückt den Alarm, sonst erschieße ich euch alle!" Mit diesen Worten stürmt am 29. Dezember 2011 ein maskierter Bankräuber in eine Hamburger Sparkasse. Mit seiner geladenen Pistole bedroht er die Angestellten und fordert Geld. Bei einem weiteren Überfall mit derselben Drohung Anfang 2017 schießt der Räuber tatsächlich auf einen Bankangestellten. Damit habe er seiner Drohung mehr Nachdruck verleihen wollen, stellt die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas am Montag fest.
Die Strafkammer am Hamburger Landgericht wertet den Schuss auf den Angestellten als versuchten Mord, die insgesamt drei Überfälle, bei denen er insgesamt rund 25.000 Euro erbeutete, als schwere räuberische Erpressung. Die Strafe: zwölfeinhalb Jahre Gefängnis. Zusätzlich ordnet das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Angeklagte ist 71 Jahre alt – er dürfte nie wieder freikommen, sollte das Urteil rechtskräftig werden.
Bankräuber kündigt Revision an
Der rüstige Senior – schlank, volles graues Haar, und stets in dunklem Anzug – hat sich immer wieder freimütig zu den drei Überfällen bekannt, nur den Tötungsvorsatz bei dem Schuss auf den Angestellten bestritten. Noch während der Urteilsverkündung fällt er der Richterin ins Wort, um seine Revision anzukündigen. Er fühlt sich ungerecht behandelt. Banküberfälle sind für ihn nichts Ehrenrühriges. Er sei "gänzlich uneinsichtig", hat Woitas gerade festgestellt. Der Angeklagte habe seine eigene Moral. "Das geht so weit, dass er das Überfallen von Banken als ehrenvoll ansieht."
Auch von Reue habe das Gericht nichts gehört, nur ausnahmsweise mal eine Mitleidsbekundung für einen der bis heute unter schweren psychischen Folgen leidenden Bankangestellten, berichtet Woitas. Eine andere Zeugin ging der Bankräuber dagegen hart an. Die Frau habe vor Gericht unter Zittern und Tränen geschildert, wie schrecklich für sie der Überfall gewesen sei. Anfang der Woche hatte sie sich damals von ihrem Mann und Kindern getrennt und an jenem Donnerstag sei sie von dem Bankräuber an ihrem Arbeitsplatz bedroht worden. Der Verteidiger habe seinem Mandanten signalisiert, sich jetzt zu entschuldigen, doch dieser habe der Zeugin erwidert: Wenn sie wegen der Trennung von ihrem Mann so stark betroffen gewesen sei, dann sei sie doch selber schuld.
Wie weit der Räuber zu gehen bereit ist, zeigt der Schuss auf den Angestellten am 12. Januar 2017 in der Filiale an der Holstenstraße. Er habe sich von dem 45-Jährigen provoziert gefühlt, weil dieser angeblich zu langsam das Geld herausgab. Dabei habe sich der Angestellte absolut passiv verhalten, stellt Woitas fest. Der Schuss habe den Mann in den Unterbauch getroffen. Nur durch viel Glück sei er dabei nicht ums Leben gekommen. Der Angeklagte habe sich weder von dem Aufschrei des Verletzten noch von dessen Sturz auf den Boden irritieren lassen. Er flüchtete mit seiner Beute.

Die Strafkammer bescheinigt dem 71-Jährigen eine schwere Persönlichkeitsstörung. Nein, verrückt sei er nicht, sondern schuldfähig. Aber die Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und paranoiden Anteilen sei ihm "wie auf die Stirn" geschrieben, sagt Woitas. Er halte sich wegen seiner zum Teil berechtigten Beschwerden während früherer Gefängnisaufenthalte für den "Justizfeind Nr. 1". Tatsächlich stehe er jetzt jedoch wegen der vergangenen drei Überfälle und des Mordversuchs vor Gericht.
"Im Übrigen habe ich den Rekord im letzten Wort!"
Aufgrund seiner Uneinsichtigkeit sei der 71-Jährige zum heutigen Zeitpunkt weiter gefährlich. Und die Strafkammer sei der Ansicht, dass er auch nach dem Absitzen der Haftstrafe weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit sein werde. Er habe einen Hang zu Straftaten. Darum habe das Gericht die Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der Angeklagte hat mit dieser Strafe gerechnet, wie er während des Prozesses mehrfach gesagt hat. Er nimmt das Urteil mit einem abfälligen Gesichtsausdruck zur Kenntnis. Nur mit scharfen Ermahnungen kann ihn die Richterin davon abhalten, dazwischen zu reden. Für ihn ist klar: Er, der gelernte Fliesenleger mit Volksschulabschluss, hat schon vor den höchsten deutschen Gerichten Erfolge errungen. Aufgeben wird er seinen Kampf gegen die Justiz auch jetzt nicht. Und brüstet sich mit Blick auf seine Monologe an den vergangenen fünf Verhandlungstagen: "Im Übrigen habe ich den Rekord im letzten Wort!"