Berliner U-Bahnhof Feuerattacke gegen Obdachlosen: Urteile gegen sechs Angeklagte erwartet

Im Prozess um die Feuerattacke auf einen Obdachlosen in Berlin sind sechs junge Männer angeklagt
Im Prozess um die Feuerattacke auf einen Obdachlosen in Berlin sind sechs junge Männer angeklagt
© Monika Skolimowska/DPA
In der Weihnachtsnacht schläft ein Mann auf einer Bank in einem Berliner U-Bahnhof. Plötzlich brennt sein Rucksack neben dem Kopf - Fahrgäste können die Flammen löschen. Nun geht der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter zu Ende.

Knapp ein halbes Jahr nach der Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof wird das Landgericht am Dienstag voraussichtlich das Urteil verkünden. Angeklagt sind sechs junge Männer im Alter zwischen 16 und 21 Jahren wegen versuchten Mordes.

Das Gericht hat bereits angedeutet, dass auch eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung oder Beihilfe dazu in Frage kommen könnte. Die Delikte wiegen aus juristischer Sicht nicht so schwer wie versuchter Mord.

Überraschend waren am Freitag fünf Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Dort sitzt nur noch der 21-jährige Hauptverdächtige. Ein siebter Mitangeklagter war bereits zu zwei Wochen Jugendarrest wegen unterlassender Hilfeleistung verurteilt worden. Zunächst werden am Dienstag (9.15 Uhr) die Verteidiger ihre Plädoyers halten. Wann genau das Urteil gesprochen wird, stand noch nicht fest.

Flüchtlinge aus Syrien und Libyen angeklagt 

Den Flüchtlingen aus Syrien und Libyen wird vorgeworfen, den schlafenden Mann in der Weihnachtsnacht 2016 auf einer Bank im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße angezündet zu haben. Nur durch das Eingreifen von Fahrgästen konnte laut Staatsanwaltschaft Schlimmeres verhindert werden. Sie löschten die Flammen, der wehrlose Mann aus Polen blieb unverletzt. Bei den Ermittlungen halfen Aufzeichnungen von Videokameras.

Für den Hauptangeklagten hat die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von vier Jahren gefordert. Zwei 17- und 18-Jährige sollen demnach eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten erhalten. Ein weiterer 18-Jähriger aus Sicht des Anklägers soll zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt werden. Für zwei Angeklagte wurden wegen Beihilfe Bewährungsstrafen verlangt.

"Nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen"

Alle sechs hatten einen Tötungsversuch zurückgewiesen. Der 21-Jährige gab im Prozess zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, er habe den Mann aber "nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen". Seine Begleiter erklärten, sie hätten mit der Tat nichts zu tun.

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