Besondere Schwere der Schuld Lebenslange Haft für Dreifachmörder von Groitzsch

Für die Morde an drei jungen Männern in der sächsischen Kleinstadt Groitzsch ist ein 41-jähriger Mann aus Bayern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Höchststrafe für den Dreifachmörder von Groitzsch: Das Landgericht Leipzig verurteilte am Mittwoch einen aus Bayern stammenden 41-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe und erkannte zudem auf eine besondere Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach fünfzehn Jahren ausgeschlossen ist. Allerdings ordnete das Gericht keine Sicherungsverwahrung an. Das Gericht wies nach den Worten einer Gerichtssprecherin die Darstellung des Angeklagten Guido N. deutlich zurück, bei den Schüssen auf die drei Männer habe es sich um Notwehr gehandelt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass N. am 28. August vergangenen Jahres zwei Männer im Alter von 19 und 23 Jahren beim Schrottsammeln erschossen hat. N. gehörte das Gelände mit Lagerhallen in Groitzsch, auf dem die beiden jungen Männer offenbar Schrott gesammelt hatten. Dem 19-Jährigen schlug Guido N. mit einem Eisenteil noch massiv ins Gesicht, nachdem er bereits auf ihn geschossen hatte. Der 23-Jährige konnte trotz der Schussverletzungen noch fliehen und wurde schwer verletzt an einem Bahnübergang in der Nähe gefunden. Kurz darauf starb er aber im Krankenhaus. Dadurch, dass N. eines seiner Opfer noch über mehrere hundert Meter verfolgt hatte, sei die Behauptung der Notwehr eindeutig widerlegt, befand das Gericht.

In dem dritten Mordfall soll N. im April 2009 einen 27-Jährigen Mann erschossen haben, weil dieser sein Fahrrad nicht herausgeben wollte.

DPA
AFP/DPA

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