Das Scheidungs- und Sorgerechtsdrama in der Hamburger Steakhaus-Dynastie Block erlebt seinen vorläufigen Höhepunkt im Hochsicherheitssaal 237 des Hamburger Landgerichts.
Christina Block, Tochter des Patriarchen und Block-House-Gründers Eugen Block, muss sich hier vor der Justiz verantworten, weil sie den Auftrag erteilt haben soll, zwei ihrer Kinder aus der Obhut des Vaters zu entführen.
Neben fünf weiteren Personen ebenfalls auf der Anklagebank: Blocks Partner, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor. Block und Delling bestreiten die Vorwürfe.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Eugen Block ist nicht angeklagt.
Alle News zum Block-Prozess in Hamburg
Der Ausgang für alle Beteiligten im Block-Prozess: ungewiss. Der stern hält Sie im Newsblog direkt aus dem Hamburger Landgericht und aus der Redaktion in der Hansestadt über alle Entwicklungen des Mammutprozesses auf dem Laufenden:

Was bedeutet die Entscheidung des dänischen Gerichts für das Verfahren in Hamburg?

Nebenklagevertreter des Ex-Mannes äußert sich

Christina Block: "Ich bin erschüttert über das Urteil in Dänemark"
Sie habe gehofft, heißt es weiter, dass das dänische Gericht "vor einer so weitreichenden Entscheidung endlich auch ein familienpsychologisches Gutachten" bezüglich des seelischen Zustands der Kinder und der "Erziehungsfähigkeit beider Elternteile" verfüge. Ein solches Gutachten hätte die Situation, in der die Kinder beim Vater leben, "endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten" können. Dem Vater sei es "erneut gelungen, die Begutachtung der Kinder zu blockieren." "Das ist für mich – und vor allem für meine Kinder – furchtbar", schreibt Block.
Block schreibt, sie habe gehofft, dass das dänische Gericht ihr zumindest ein Umgangsrecht mit ihren Kindern einräume. Die dänische Entscheidung sei für sie nicht überraschend gekommen. Wichtige Fakten und Einschätzungen von deutschen Fachleuten hätten bei den dänischen Behörden kaum Berücksichtigung gefunden. Sie werde in Dänemark behandelt, als stehe schon fest, dass sie etwas mit dem Entführungsfall in der Silvesternacht auf das Jahr 2024 zu tun habe. Block ist aktuell in Hamburg angeklagt, die Entführung ihrer beiden Kinder beauftragt zu haben. Sie sagt: "Ich bin unschuldig."
Sie schließt ab mit den Worten: "Trotz meiner Enttäuschung werde ich mich weiter um meine Kinder bemühen." Sie werde ihre Kinder "in dieser Situation bestimmt nicht im Stich lassen".
Dänisches Gericht entzieht Christina Block das Sorgerecht
als aufmerksame Begleiter des Block-Prozesses haben Sie vielleicht auch verfolgt, wie der Sorgerechtsstreit vor Gericht in Dänemark ausgefochten wird. Dort ist der Prozess nun überraschend zugunsten von Vater Stephan Hensel ausgegangen: Das Westliche Landesgericht Dänemark hat Christina Block das elterliche Sorgerecht entzogen, berichtet die "Bild"-Zeitung. Block darf ihre Kinder damit ab sofort nicht mehr sehen. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Traumatisierung der Kinder. Diese hätten mehrfach erklärt, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter haben wollten. Außerdem mache die angespannte Sicherheitslage und die mangelnde Kooperationsbasis von Christina Block ein geteiltes Sorgerecht unmöglich, hieß es weiter.
Block und Hensel ließen das Urteil bisher unkommentiert.


Verteidiger halten das Gericht für befangen


Block sagt: "Es handelt sich um einen Tagebucheintrag an Theos Geburtstag. Den dritten ohne ihn. Ich war in einem Ausnahmezustand. Meine Kinder waren weg. Meine Mutter war gestorben."




Die Vorsitzende Richterin entgegnet: "Das kann ich nicht nachvollziehen. Darüber wurde bereits vom Gericht entschieden." Sie verstehe nicht, was Bott meine.


in wenigen Minuten geht es los in Saal 237 des Hamburger Landgerichts. Ich bin gespannt, mit welcher Strategie Christina Block den Fragen der Nebenklage begegnen wird.

Heute äußert sich Christina Block zu ihrem Tagebuch
Am vergangenen Verhandlungstag hatte die angeklagte Unternehmerin betont, dass sie zwar "ausdrücklich" der Verwendung des Tagebuchs widerspreche. Weil aber in den Medien über die Inhalte berichtet werde, habe sie sich entschieden, Fragen zu den Inhalten ihres Mobiltelefons, darunter auch das Tagebuch, zu beantworten.
Das Tagebuch der Mutter war schon am vierten Verhandlungstag Thema gewesen. Die Vorsitzende Richterin stellte damals Fragen zu einem Eintrag. Blocks Verteidiger Ingo Bott monierte daraufhin, das Tagebuch sei nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt worden, deshalb dürfe es noch nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden. Inzwischen wurde das Handy jedoch beschlagnahmt.
Ursprünglich sollte heute auch der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, als Zeuge gehört werden. Doch warum dies nun nicht passieren wird, lesen Sie unten im Eintrag meines Kollegen Phil Göbel.
Heute wird mein Kollege David Holzapfel vor Ort im Gerichtssaal für Sie dabei sein.