11. April 2007: Ein Discoabend in Side endet für Marco und das Mädchen im Hotelzimmer der Britin. Er spricht später von gemeinsamen Zärtlichkeiten, sie von sexueller Belästigung.
12. April:
Nach einer Anzeige von Charlottes Mutter wird Marco festgenommen. Er kommt in Untersuchungshaft.
6. Juli:
Am ersten Prozesstag wird die Verhandlung nach eineinhalb Stunden vertagt.
8. August:
Ein Gutachter bestätigt Marcos Aussage, dass das Mädchen keinen Geschlechtsverkehr hatte und nicht vergewaltigt wurde.
6. September:
Das Gericht gibt ein neues Gutachten in Auftrag.
8. Oktober:
Eine Haftbeschwerde wird wegen der Schwere des Tatvorwurfs abgelehnt.
14. Dezember:
Nach 247 Tagen kommt Marco ohne Auflagen aus der U-Haft frei und muss zum weiteren Verfahren nicht mehr erscheinen.
7. Januar 2008:
Marco ist wieder in Uelzen und wird nach einem Betriebspraktikum eine Fachoberschule für Technik besuchen.
4. Juli:
Weil ein medizinisches Abschlussgutachten fehlt, wird der Prozess vertagt.
26. November:
Mit der Begründung, es seien einige Richter ausgewechselt worden, wird der Prozess erneut vertagt.
28. November:
Marcos Buch "Marco W. - Meine 247 Tage im türkischen Knast" erscheint. Wegen der Veröffentlichung während des laufenden Verfahrens legen seine deutschen Rechtsanwälte ihre Mandate nieder.
10. April 2009:
Der erwartete Urteilsspruch bleibt aus, die Verhandlung wird auf den 5. Juni vertagt.
4. Mai:
Die zuständige Staatsanwaltschaft in Lüneburg stellt das Ermittlungsverfahren gegen Marco ein. Der Verdacht des sexuellen Missbrauchs habe sich nicht bestätigt, sagt ein Sprecher.
5. Juni:
Der türkische Staatsanwalt fordert eine mehrjährige Haftstrafe, nennt aber keinen genauen Strafrahmen. Die Verteidigung will am nächsten Verhandlungstag auf Freispruch plädieren.
15. Juli:
Plädoyer und Urteil werden erneut verschoben. Das Gericht vertagt sich nach zwei Minuten bis nach der Sommerpause. Man benötige Zeit zum Aktenstudium, heißt es in der Begründung.
16. September:
Marco wird in Antalya wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen Haft verurteilt.
DPA