Knapp elf Jahre nach der Explosion eines Düsseldorfer Mehrfamilienhauses mit sechs Toten ist der Hausbesitzer wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Duisburger Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließt. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige einen befreundeten Handwerker zur Manipulation an der Gasleitung angestiftet hatte und damit die Explosion auslöste. Der Fall wurde bereits zum dritten Mal vor einem Gericht verhandelt, nachdem das Bundesgerichtshof zwei frühere Urteile des Düsseldorfer Landgerichts unter anderem wegen Verfahrensfehler aufgehoben hatte. Der Hausbesitzer habe die Mieter los werden wollen, um das Haus zu sanieren und höhere Einnahmen zu erzielen, hieß es in der Urteilsbegründung. "Der Angeklagte hat den Tod der Menschen billigend in Kauf genommen", erklärte der Vorsitzende Richter.
Das vierstöckige Haus in der Düsseldorfer Krahestraße war bei der nächtlichen Explosion im Juli 1997 vollständig zerstört worden. Sechs Menschen kamen ums Leben, zwei konnten schwer verletzt gerettet werden. Dass es nicht noch mehr Tote gab, lag allein daran, dass sich etwa die Hälfte der Hausbewohner im Sommerurlaub befand. Mit ihrem Urteil folgte die Duisburger Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Gefängnisstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten gefordert.