Das Berliner Landgericht hat einen der sieben Angeklagten im Prozess um das Anzünden eines schlafenden Obdachlosen in der Hauptstadt zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt. Der 17-jährige Flüchtling aus Syrien habe sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht, so das Gericht. Der Jugendliche hatte zuzugeben, dass er dem Obdachlosen nicht geholfen habe.
Die Verbüßung der Freiheitsstrafe ist bereits durch die Untersuchunghaft abgegolten, der Täter kommt somit auf freien Fuß. Allerdings muss er noch Sozialstunden ableisten, so eine Gerichtssprecherin. Der Urteilsspruch fiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Prozess um Feuerattacke wird fortgesetzt
Die anderen sechs Angeklagten zwischen 16 und 21 Jahren bleiben in Untersuchungshaft, der Prozess wegen versuchten Mordes gegen sie wird fortgesetzt. Den Flüchtlingen aus Syrien und Libyen wird vorgeworfen, in der Nacht zum ersten Weihnachtstag 2016 den Tod des auf einer Bank im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße schlafenden Obdachlosen aus Polen billigend in Kauf genommen zu haben, indem sie ein Feuer entzündeten. Das Opfer ist laut Staatsanwaltschaft nur durch das Eingreifen anderer Fahrgäste gerettet worden. Die Angeklagten bestreiten eine Tötungsabsicht. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
