Ein Fahrzeugführer hat den menschlichen Umgang seines Arbeitsgebers mit den Zuständen im Dritten Reich verglichen. Der kündigte dem 47-Jährigen. Zu Recht, befand nun das hessische Landesarbeitsgericht.
Wer die Zustände an seinem Arbeitsplatz mit dem Dritten Reich vergleicht, darf zu Recht mit einer Kündigung rechnen. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung veröffentlicht, die ein vorinstanzliches Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt.
Das Ausgangsfall liegt bereits mehrere Jahre zurück: Nachdem einem 47-jährigen Fahrzeugführer gekündigt worden war, hatte der sich gegen seine Entlassung beim Arbeitsgericht zur Wehr gesetzt. Während der Verhandlung im Februar 2007 griff der Mann seinen Arbeitgeber scharf an. So wie dieser mit Menschen umgehe, komme er sich vor wie im Dritten Reich. Daraufhin wurde ihm erneut gekündigt.