Landgericht Augsburg Mörder von Ursula Herrmann muss lebenslang in Haft

Vor 29 Jahren starb die kleine Ursula Herrmann qualvoll in einer Kiste. Jetzt wurde ihr Mörder, der heute 59-jährige Werner M., zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine mitangeklagte Frau kam mit einem Freispruch davon.

29 Jahre nach dem Erstickungstod der entführten zehnjährigen Ursula Herrmann hat das Landgericht Augsburg den Täter zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den Angeklagten Werner M. am Donnerstag des erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge schuldig. Seine wegen Beihilfe mitangeklagte Ehefrau wurde hingegen freigesprochen.

Dem Urteil zufolge entführte M. das Kind aus Eching am Ammersee im Jahr 1981 und sperrte es in eine im Wald vergrabene Kiste, wo es erstickte. Mit Briefen und Telefonanrufen versuchte er nach der Tat, von den Eltern zwei Millionen Mark Lösegeld zu erpressen.

Der 59-jährige Angeklagte hat stets seine Unschuld beteuert. Nach einjährigem Indizienprozesses folgte das Gericht mit seinem Urteil aber dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Ein Tonbandgerät verriet den Mörder

Werner M. hatte zur Tatzeit in der Nachbarschaft der Familie von Ursula Herrmann in Eching gewohnt und war hoch verschuldet. Wichtigstes Beweisstück ist ein Tonbandgerät des Verurteilten. Darauf war die Erkennungsmelodie des Radiosenders "Bayern 3" zu hören. Nach einem Phonetikgutachten gibt es technische Auffälligkeiten, die mit den aufgezeichneten Erpresseranrufen übereinstimmen.

Außerdem hatte ein inzwischen verstorbener Zeuge gestanden, dass er das Loch für die Kiste im Wald im Auftrag von Werner M. gegraben habe. Obwohl er das Geständnis widerrief, hielten es die Ermittler wegen seiner präzisen Angaben über unzählige Details für glaubhaft.

Tot nach wenigen Stunden

Die zehnjährige Ursula Herrmann war am Abend des 15. September 1981 mit ihrem Rad auf dem Heimweg vom Sportunterricht auf dem Uferweg bei Eching am Ammersee ihrem Entführer in die Hände gefallen. Der Täter pferchte sie einen Kilometer entfernt im Wald in eine enge Holzkiste, verriegelte den Deckel und schaufelte sie mit Erde zu. Trotz zweier Luftrohre erstickte das Kind noch in derselben Nacht in der Kiste. Erst zwei Wochen später wurde sie gefunden.

Werner M. war schon kurz nach dem Verbrechen verdächtigt worden, konnte aber erst nach der Sicherstellung des Tonbandgeräts im Oktober 2007 in seiner neuen Wohnung in Schleswig-Holstein überführt werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Werner M. lebenslange Haft gefordert, seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Seine Ehefrau wurde aus Mangel an Beweisen von der Anklage freigesprochen, Zeitungsschnipsel für die Erpresserbriefe ausgeschnitten und so bei dem Verbrechen geholfen zu haben. Staatsanwaltschaft wie Verteidigung hatten ihren Freispruch gefordert.

AP · DPA
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