Ein verurteilter Doppelmörder aus Rheinland-Pfalz ist nach 53 Jahren aus der Haft entlassen worden. Klaus B.s restliche Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie seine Verteidigerin Carolin Arnemann der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch sagte. Die Bewährungszeit liege bei fünf Jahren. Der 1944 geborene Mann war vom Landgericht Mainz wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
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1970 war der Voyeur in Mainz in ein Wohnhaus eingedrungen, um mit der Tochter der dort lebenden Familie Sex zu haben. Da zunächst die Mutter in ihrem Schlafzimmer aufwachte, erstach er sie mit einem mitgeführten Messer. Dann ging er in das Schlafzimmer der Tochter. Als diese sich weigerte, mit ihm Sex zu haben, erstach er auch sie.
Landgericht Koblenz korrigierte Urteil nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Zunächst gestand B. die Tat, später widerrief er seine Geständnisse. Jahrelang kämpfte er um seine Freilassung. Das Landgericht Koblenz lehnte 2019 und nochmals 2021 eine Aussetzung des Rests der Strafe auf Bewährung ab. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz bestätigte dies jeweils. Die Straftaten des Manns seien nicht aufgearbeitet, und es könne zu weiteren sexuell motivierten Taten kommen, hieß es zur Begründung.

Im März 2023 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass auch ein zu lebenslanger Gefängnisstrafe Verurteilter die Chance auf Freiheit habe. Es komme in solchen Fällen auf eine "Gesamtwürdigung" an. Die Risiken einer Freilassung müssten mit dem Freiheitsrecht abgewogen werden.
Dabei erhalte "der grundsätzliche Freiheitsanspruch des Verurteilten" mit der Dauer der Haft ein immer stärkeres Gewicht. Das Landgericht Koblenz musste die Aussetzung der Haft auf Bewährung erneut prüfen und kam letztlich zu dem Schluss, dass B. auf Bewährung aus der Haft kommen kann.