Im Berufungsprozess um die Tötung von drei Tigerbabys haben der Direktor des Magdeburger Zoos und drei seiner Mitarbeiter eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Magdeburg befand am Montag, dass die Tiere im Jahr 2008 ohne vernünftigen Grund getötet wurden und die Angeklagten damit gegen das Tierschutzgesetz verstießen. Das Gericht bestätigte mit dem Spruch ein vorinstanzliches Urteil des Amtsgerichts, das den Zoo-Direktor Kai Perret, einen Tierarzt sowie zwei weitere Mitarbeiter im Juni verwarnt und zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt hatte. Zudem müssen sie jeweils mehrere hundert Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers kündigte der Zoodirektor Revision gegen das Urteil des Landgerichts an. Die Tigerbabys waren 2008 nach ihrer Geburt getötet worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass sie nicht reinrassig waren. Der Vater der drei war demnach im Gegensatz zur Mutter kein reinrassiger sibirischer Tiger. Nach Ansicht des Zoos passten die Tigerbabys deshalb nicht in das internationale Zuchtprogramm. Eine Tierschutzorganisation hatte daraufhin Anzeige erstattet wegen "Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund".