Mietrecht BGH kippt Haustierverbot in Mietwohnungen

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofes dürfte für reichlich Streitgespräche sorgen: Vermieter müssen künftig im Einzelfall prüfen, ob Mieter ein Haustier halten dürfen.

Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12). Vermieter können demnach die Tierhaltung nur dann verbieten, wenn die "Störfaktoren" überwiegen.

Die Richter gaben der Klage eines Mieters aus Gelsenkirchen statt. Er wollte in seiner Wohnung einen kleinen Mischlingshund halten, obwohl er nach dem Mietvertrag verpflichtet war, "keine Hunde und Katzen zu halten". Diese Klausel sei unwirksam, entschied der BGH. "Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet."

Happy End für einen kleinen Jungen

Die Unwirksamkeit des generellen Verbots führe jedoch nicht dazu, "dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann", stellte der 8. Zivilsenat des BGH klar. Vielmehr müsse eine "umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen".

Im zugrundeliegenden Fall bedeutet das mieterfreundliche Urteil ein Happy End für einen kleinen kranken Jungen, für den die Eltern auf ärztliches Anraten einen Hund beschafft hatten. Obwohl der nur 20 Zentimeter hohe Mischlingshund in dem Mietshaus laut BGH "allseits wohl gelitten war", forderte die Vermieterin, eine Wohnungsgenossenschaft in Gelsenkirchen, dass der Hund binnen vier Wochen wieder ausziehen sollte. Die Genossenschaft berief sich dabei auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach prinzipiell "keine Hunden und Katzen zu halten" seien. Diese Klausel erklärte der BGH nun für unwirksam.

DPA
tkr/DPA/AFP

PRODUKTE & TIPPS