Das Lübecker Landgericht hat einen Polizeibeamten zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte seinen Sohn mit einem Messer erstochen, weil dieser den Erziehungsstil seines Vaters kritisierte. Die Rechtfertigung für seine Tat, ein Verbrechen zu verhindern, ließ das Gericht nicht gelten.
Wegen Mordes an seinem Sohn hat das Lübecker Landgericht einen streng religiösen Vater zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der geständige 60-Jährige seinen Sohn mit einem Küchenmesser erstochen hat, um seine Machtposition in der Familie zu erhalten.
Der 22 Jahre alte Sohn hatte nach Aussagen von Zeugen immer wieder dessen Erziehungsstil kritisiert. Der Vater von zwölf Kindern hatte seine Töchter und Söhne regelmäßig wegen banalster Vergehen geschlagen und dies mit einem Zitat aus dem Alten Testament begründet.
Partyverbot aus religiöser Überzeugung
Der Bluttat am 24. Oktober 2006 war ein jahrelanger Konflikt zwischen dem Vater und den älteren seiner zwölf Kinder vorangegangen. Der pensionierte Bundespolizeibeamte hatte aus religiöser Überzeugung seinen heranwachsenden Kindern zum Beispiel den Besuch von Partys verboten, auch Beziehungen zum anderen Geschlecht vor der Ehe waren tabu.
Als sein ältester Sohn sich eine Freundin wünschte, hatte der Vater ihm geraten, um eine Jungfrau zu beten. Gegen diese rigiden Erziehungsmethoden und die zum Teil naive Religiosität des Vaters habe der junge Mann rebelliert und dies sei ihm zum Verhängnis geworden, sagte der Vorsitzende der I. Großen Strafkammer in der Urteilsbegründung.
Nach einem heftigen Streit nahm der Angeklagte nach seinen eigenen Aussagen das größte Küchenmesser, das er finden konnte, und stach es dem Sohn von hinten mit aller Kraft in den Rücken.
Verteidgung kündigt Revision an
Die Rechtfertigung des Angeklagten, er habe damit die von seinem Sohn angedrohte Vergewaltigung eines Kindes verhindern wollen, wertete das Gericht als reine Schutzbehauptung. Allen anwesenden Familienmitgliedern sei klar gewesen, dass die Äußerung des Sohnes, er werde "eine Jungfrau schänden", als Provokation des Vaters gedacht war.
Der Angeklagte habe sich seines Sohnes entledigen wollen, weil der sich nicht mehr unterordnen wollte, sagte der Richter. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger, der eine geringere als die lebenslange Haftstrafe gefordert hatte, kündigte Revision an.