Die Öffentlichkeit ist in dem Prozess um den Mord an der Ägypterin Marwa el-Sherbini am Donnerstag ausgeschlossen worden. Auf Antrag der Verteidigung stellte ein Sachverständiger sein Gutachten über den Angeklagten Alex W. in nicht öffentlicher Sitzung vor. Grund seien die schutzwürdigen Interessen des Angeklagten, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand zur Entscheidung der Kammer. So kämen auch Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich wie Eigenschaften und Intimsphäre sowie der Geisteszustand des Angeklagten zur Sprache. Nach vorläufiger Analyse hält der Gutachter den 28-Jährigen für schuldfähig.
Anwalt sieht Hinweise auf psychische Erkrankung
Den Antrag auf nicht öffentliche Sitzung hatte Pflichtverteidiger Michael Sturm gestellt. "Der psychologische Geisteszustand ist einer der intimsten Teile des Persönlichkeitsrechts", sagte er. Ob jemand verrückt sei oder nicht betreffe dessen Persönlichkeit "im tiefsten Inneren". Aus seiner Sicht gebe es Hinweise auf psychologische Erkrankungen bei dem Angeklagten. Nach Ausschluss von Journalisten und Zuschauern habe sein Mandant die Kapuze abgezogen, sagte Sturm in einer Verhandlungspause. Dies zeige, dass Alex W. sich von der Öffentlichkeit beobachtet fühle. Das eigentliche Gutachten zur Schuldfähigkeit des Mannes soll erst am Nachmittag besprochen werden.
Alex W. muss sich wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten. Laut Anklage hat er in einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung am 1. Juli die schwangere Zeugin Marwa el-Sherbini aus Fremdenhass mit einem Messer getötet und ihren Mann lebensgefährlich verletzt. Alex W. hatte die Angriffe auf die beiden Ägypter in einer im Gericht verlesenen Erklärung gestanden, Ausländerfeindlichkeit als Motiv jedoch bestritten und von Reue kurz nach der Tat berichtet. Im Prozess schwieg er. Dem arbeitslosen Spätaussiedler aus Russland droht eine lebenslange Haftstrafe.