Panorama War es Mord?

Das Landgericht Kassel verkündet heute das Urteil gegen den "Kannibalen von Rotenburg". Je nach Urteilsspruch drohen ihm fünf Jahre, 15 Jahre oder lebenslange Haft.

Einer der spektakulärsten Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte geht heute in Kassel zu Ende. Das Landgericht verkündet das Urteil gegen den "Kannibalen von Rotenburg", Armin Meiwes. Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft soll der 42-Jährige wegen Mordes lebenslang hinter Gitter. Die Verteidigung plädiert dagegen auf Tötung auf Verlangen.

In dem weltweit einmaligen Fall muss die 6. Große Strafkammer entscheiden , ob eine Tötung mit Einwilligung des Opfers als Mord zu werten ist. Experten gehen davon aus, dass der in Deutschland bisher einmalige Fall Rechtsgeschichte schreiben und möglicherweise bis zum Bundesgerichtshof oder sogar zum Bundesverfassungsgericht gehen wird.

Fetischismus für Männerfleisch

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den 42-jährigen Meiwes, im März 2001 einen Berliner Ingenieur aus sexuellen Motiven und mit dessen Einverständnis verstümmelt und dann ermordet zu haben. Danach habe Meiwes die Leiche zerlegt und das Fleisch zum großen Teil aufgegessen. Meiwes, der vor Gericht selbstbewusst auftrat und in einem sachlichen Plauderton aussagte, gestand die Tat, bestritt aber sexuelle Motive. Gutachter hatten den Angeklagten Fetischismus für Männerfleisch attestiert. Die abartige Persönlichkeitsstörung sei jedoch nicht als Krankheit zu werten. Bernd Jürgen B. habe dagegen eine extreme masochistische Störung gehabt, mit dem Wunsch entmannt und getötet zu werden.

Während die Staatsanwaltschaft lebenlange Haft wegen Mordes fordert, plädiert Meiwes’ Verteidiger auf Tötung auf Verlangen. Die Höchststrafe hierfür liegt bei fünf Jahren Haft. Experten halten es allerdings auch für möglich, dass Meiwes wegen Totschlags zu bis zu 15 Jahren Haft verurteilt werden könnte.

AP · DPA · Reuters
DPA, AP, Reuters

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