Das Urteil im Mordprozess gegen den südafrikanischen Sportler Oscar Pistorius soll erst am Freitag fallen. Richterin Thokozile Masipa unterbrach ihre Urteilsverlesung am frühen Donnerstagnachmittag. Darin hatte sie eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und damit nach deutschem Verständnis wegen Mord oder Totschlag ausgeschlossen.
Nach Ansicht der Richterin handelte der Angeklagte in der Tatnacht fahrlässig. Er habe genug Zeit gehabt, eine vernünftige Entscheidung zu treffen, bevor er schoss, sagte Masipa. Der Angeklagte habe "zu hastig gehandelt und übermäßige Gewalt angewandt". Sein Verhalten sei in jenem Moment nicht angemessen gewesen.
Masipa betonte, Pistorius habe mit seinen Schüssen gegen die Badezimmertür, hinter der sich seine Freundin befand, gegen das Gesetz verstoßen. Er habe "ungesetzlich" gehandelt. Pistorius litt nach Aussage der Richterin zur Tatzeit nicht unter einer psychischen Störung. "Er wusste, was richtig und was falsch war."
Großer Ermessensspielraum
Pistorius (27) wird vorgeworfen, seine Freundin Reeva Steenkamp (29) vorsätzlich ermordet zu haben, als er im Februar 2013 in der Nacht zum Valentinstag durch eine geschlossene Badezimmertür schoss. Der einstige Paralympics-Star hat die Schüsse zwar nie bestritten. Er argumentiert aber, im Badezimmer einen Fremden vermutet und aus Panik vor dem vermeintlichen Einbrecher gehandelt zu haben.
In Südafrika ist es üblich, dass ein Richter das Urteil erst am Ende seiner Ausführungen bekanntgibt. Masipa hatte am Donnerstagmorgen das Wort ergriffen, am Mittag zog sie sich zum zweiten Mal zu einer längeren Unterbrechung zurück. Das Strafmaß dürfte die Richterin erst mehrere Wochen nach ihrem morgigen Urteil bekanntgeben. Sie hat bei der Strafe großen Ermessensspielraum.