Der Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner ist am Dienstag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft fortgesetzt worden. Mit Spannung wird erwartet, ob die Anklagebehörde beim Mordvorwurf bleibt. Die Angeklagten Markus S. (19) und Sebastian L. (18) müssen sich seit Juli wegen Mordes vor dem Landgericht München I verantworten.
Vor dem Landgericht München I sagte Staatsanwältin Verena Käbisch zu Beginn ihres Plädoyers, Brunner sei durch die zwei angeklagten Heranwachsenden getötet worden, weil er am 12. September vergangenen Jahres Zivilcourage gezeigt und sich schützend vor eine Gruppe Kinder gestellt habe. An dieser Zivilcourage ändere auch nichts, dass Brunner den ersten Schlag getan habe und dass er an einem Herzfehler gelitten habe.
Dem zur Tatzeit 17-jährigen L. droht als Höchststrafe zehn Jahre Jugendhaft. Beim zur Tatzeit 18-jährigen S. ist entscheidend, ob er nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Ihm drohen nach dem milderen Jugendrecht ebenfalls zehn Jahre Haft, nach Erwachsenenstrafrecht eine lebenslängliche Haftstrafe.