Prozessauftakt gegen No-Angels-Star Nadja Benaissa gibt ungeschützten Sex zu

"Es tut mir von Herzen leid": Mit diesen Worten hat No-Angels-Star Nadja Benaissa zum Prozessauftakt ungeschützten Sex trotz HIV-Infektion zugegeben. Sie habe aber niemanden infizieren wollen.

Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat gestanden, trotz einer HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr mit unwissenden Partnern gehabt zu haben. "Es tut mir von Herzen leid", sagte die 28-Jährige am Montag zum Prozessauftakt in Darmstadt. "Ich habe keineswegs gewollt, dass mein Partner infiziert wird."

Benaissa muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie soll in insgesamt fünf Fällen mit drei Männern ungeschützten Sex gehabt haben, ein Mann wurde 2004 mutmaßlich von ihr mit der Immunschwächekrankheit infiziert. Einer der Männer hatte im Jahr 2008 Strafanzeige erstattet. Der Sängerin drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Ungeschützter Sex trotz HIV - Urteile der letzten Jahre:

Schon mehrfach wurden Menschen in Deutschland verurteilt, weil sie andere mit HIV angesteckt haben. Manche taten dies gezielt, andere nahmen es billigend in Kauf:

Juni 2010:

Ein HIV-infizierter 47-Jähriger muss für fünf Jahre in Haft. Der Maler hatte zwei Internet-Bekannte infiziert und mindestens fünf weitere Frauen gefährdet. Wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung billigt ihm das Kieler Landgericht verminderte Schuldfähigkeit zu.

März 2010:

Zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt das Landgericht Fulda eine 32-Jährige. Sie hatte die Krankheit ihrem neuen Lebenspartner verschwiegen, der sich jedoch nicht mit dem Aidsvirus infizierte. Der geschiedene Ehemann der Angeklagten spielte ihm ein Attest mit der Diagnose zu.

Juni 2009:

Das Landgericht Würzburg verurteilt einen 41-jährigen Discjockey zu acht Jahren Haft. Er hatte seine Infektion mehreren Partnerinnen verheimlicht, zwei von ihnen steckten sich an. Außerdem hatte er eine damals 13-Jährige sexuell missbraucht. Das Verhalten des Kenianers sei auch von den "Sitten seines Landes geprägt" gewesen, billigten ihm die Richter zu.

Dezember 2008:

Wegen sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt das Landgericht München einen HIV-Infizierten zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Er hatte den 14 Jahre alten, geistig behinderten Sohn eines Nachbarn missbraucht und angesteckt.

Juni 2007:

: Das Landgericht Köln verurteilt einen 38-jährigen HIV-infizierten Monteur zu acht Jahren Haft. Er hatte vier Frauen wissentlich mit dem Virus angesteckt. Einer hatte er sogar eine SMS geschrieben, in der es hieß: "Viel Spaß mit HIV".

Die Angeklagte räumte laut Staatsanwaltschaft ein, dass sie seit 1999 von ihrer HIV-Infektion wusste. Ihr Verteidiger verlas kurz nach Eröffnung des Prozesses eine Erklärung der Angeklagten. Das Verfahren habe ihr vor Augen geführt, dass ihr Umgang mit der Krankheit falsch gewesen sei, bekannte die Sängerin. Sie könne sich nicht an alle Einzelheiten ihres Intimlebens in den vergangenen zehn Jahren erinnern, heißt es weiter in der Erklärung. Es sei aber möglich, dass die Anklagevorwürfe zuträfen.

Kritik an den Behörden

Benaissa war am 11. April 2009 vor einem Auftritt in einer Frankfurter Diskothek festgenommen worden und saß danach zehn Tage lang in Untersuchungshaft. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und Polizei stieß auf Kritik. Ihnen wurde vorgeworfen, die prominente Sängerin an den Pranger zu stellen. Die Deutsche Aids-Hilfe kritisierte, dass die Verantwortung für ungeschützten Verkehr allein Benaissa zugeschoben werde.

Weil die Angeklagte zu Anfang der Tatzeit noch Jugendliche war, findet der Prozess vor dem Jugendschöffengericht statt. Die Kammer hat fünf Verhandlungstermine angesetzt, an denen auch die drei anderen No-Angels-Sängerinnen als Zeuginnen aussagen sollen. Demnach wäre am 26. August mit dem Urteil zu rechnen.

DPA
mad/DPA/AFP/APN

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