Ein 51-Jähriger soll bei einem Freigang aus der Sicherungsverwahrung im niedersächsischen Lingen ein Kind missbraucht haben. Er habe möglicherweise am 30. Mai ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht, teilten die Staatsanwaltschaft Osnabrück und eine Sprecherin des Justizministeriums mit. Der Flüchtige habe aus therapeutischen Gründen vom 28. Mai bis 1. Juni Ausgang genehmigt bekommen. Am Wochenende kehrte er nicht zurück. Wegen des Missbrauchs liegt ein Haftbefehl gegen ihn vor.
Der Mann saß nach Angaben des Osnabrücker Staatsanwalts seit 2002 wegen gefährlicher Körperverletzung im Gefängnis und ist seit 2007 in Sicherungsverwahrung. Zuvor sei er mehrfach wegen Sexualdelikten auch an Kindern verurteilt worden.
"Die Vorwürfe gegen den Sicherungsverwahrten wiegen schwer. Die Tat muss zügig aufgeklärt und dem Opfer bestmöglich geholfen werden", sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne). Die gesetzliche Regelung und die therapeutischen Ansätze hätten bei der Sicherungsverwahrung das Ziel, wieder die Freiheit zu erlangen. "Ob diese Regelungen in der Praxis konsequent und richtig angewendet wurden, wird zu prüfen sein."