Von US-Polizei erschossener Junge Wenn Spielwaffen täuschend echt aussehen

US-Polizisten haben einen Jungen erschossen, der mit einer Softairwaffe hantierte. Selbst Profis können die täuschend echt aussehenden Nachbildungen aus der Ferne kaum vom Original unterscheiden.

Ein Junge hantiert auf einem Spielplatz mit einer Druckluft-Pistole, die herbeigerufene Polizei fordert ihn auf, die Hände zu heben. Doch der greift stattdessen zu der vermeintlichen Waffe in seinem Hosenbund. Einer der Polizisten schießt zwei Mal, trifft ihn am Bauch. Nun ist der 12-Jährige im Krankenhaus gestorben.

"Warum haben die Polizisten keinen Elektroschocker benutzt oder auf seine Beine gezielt?", zitiert die Zeitung "Plain Dealer" den Vater des Jungen. US-Polizisten seien nicht darauf trainiert, auf die Beine zu schießen, so die Antwort von Jeff Follmers, Präsident der Vereinigung der Streifenpolizisten in Cleveland.

Und wie sieht es hierzulande aus? Schließlich sehen Nachbildungen von Waffen, wie die zum Softair-Spielen verwendeten Druckluftpistolen oder -gewehre täuschend echt aus. "Aus der Ferne können Polizisten eine unechte Waffe auch nicht besser erkennen als Laien", sagt Holger Vehren, Polizeisprecher der Stadt Hamburg. "Um sicher zu sein, muss man sie in die Hand nehmen."

Händler werben damit, dass die harmloseren Kopien den Originalen bis ins Detail ähneln. Zu Gaspistolen-Nachbildungen der Walther P99Q, die Polizeibeamten in mehreren Bundesländern als Dienstwaffe tragen, schreiben Online-Shops beispielsweise, sie würde sich "nicht vom legendären Original" unterscheiden.

Auch um Tragödien wie in Cleveland zu verhindern, dürfen die als "Anscheinwaffen" bezeichneten Attrappen laut Paragraph 42a des Waffengesetz nur in einem verschlossenen Behältnis oder mit einer Genehmigung in der Öffentlichkeit getragen werden. Kaufen darf sie jedoch jeder, der älter als 18 Jahre ist. Auch Druckluftwaffen, zu denen einige Softairpistolen und -gewehre gehören, sind frei verkäuflich, dürfen aber ab einer bestimmten Schussstärke nur auf privatem Gelände getragen werden, genauso wie Gaspistolen. Spielwaffen, die weniger als 0,5 Joule Schusskraft haben und die nicht wie echte Waffen aussehen, beispielsweise weil sie bunt sind, fallen nicht unter das Gesetz.

haw

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