Urteil im Brunner-Prozess Anwälte legen Revision ein

Neun Jahren und zehn Monate Jugendstrafe sind den Verteidigern des Haupttäters im Mord an Dominik Brunner zu viel. Sie haben Revision beantragt.

Die Anwälte des wegen Mordes an Dominik Brunner verurteilten Markus S. haben Revision gegen das harte Urteil eingelegt. "Ich sehe das Mordmerkmal niedriger Beweggrund nicht nachgewiesen", sagte Anwalt Maximilian Pauls am Dienstag. Das Landgericht München I hatte den 19-jährigen Markus S. als Haupttäter zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt. Sebastian L. (18) bekam sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Auch seine Anwälte wollen in den nächsten Tagen Revision einlegen.

Die beiden Angeklagten hatten Brunner vor knapp einem Jahr am Münchner S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt. Das 50-jährige Opfer hatte sich zuvor schützend vor eine Gruppe jüngerer Schüler gestellt, die von den Angeklagten bedroht und erpresst wurden. "Er hörte nicht weg", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. "Die Angeklagten, die sich gemeinsam stark fühlten, fragten beleidigend, warum er, "der Spastiker", sich einmische."

Der Fall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. Brunner wurde für seine Zivilcourage posthum mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. In der Boulevardpresse wurde er als Held gefeiert.

Mit großer Brutalität vorgegangen

Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft - die Höchststrafe für Jugendliche - für den heute 19-jährigen Markus S. und acht Jahre für den 18-jährigen Sebastian L. beantragt. Die Verteidigung hatte Brunner dagegen eine Mitschuld für die Eskalation gegeben, weil dieser, wie erst im Verfahren deutlich wurde, am Bahnhof Solln als erster zuschlug. Zudem starb er an einem Herzstillstand. Sein Herz war, wie er selbst nicht wusste, krankhaft vergrößert. Die Verteidigung hatte für Markus S. eine Haftstrafe von unter sieben Jahren und für Sebastian L. von drei Jahren und sechs Monaten gefordert.

Richter Baier sagte, die beiden wollten sich dafür rächen, dass Brunner sich eingemischt und ihnen Grenzen aufgezeigt habe. Brunner habe mit dem ersten Schlag einen zu erwarteten Angriff der Verurteilten zuvorkommen wollen. Vor allem S. sei daraufhin mit großer Brutalität vorgegangen, habe unter anderem das Opfer mit einem Schlüssel verletzt. Mit den letzten Tritten gegen den wehrlos am Boden liegenden Brunner habe er den Tod billigend in Kauf genommen. L. habe dagegen am Ende Hemmungen bekommen und wollte S. zurückhalten. Beide seien nur mäßig alkoholisiert gewesen und daher voll schuldfähig.

Die Dominik-Brunner-Stiftung zeigt sich erleichtert über das Ende des Prozesses. Die vergangenen Monate seien für Familie, Freunde und Weggefährten des Toten eine emotionale Ausnahmesituation und eine starke Belastung gewesen, sagte Stiftungsvorstand Peter Maier. "Ob das Urteil angemessen ist oder nicht, möchten und können wir nicht kommentieren. Das ist Sache der Justiz", betonte Maier. Das Hauptaugenmerk der Stiftung sei von Anfang an nicht auf der Höhe des Strafmaßes für die Täter gerichtet gewesen, sondern darauf, dass sich eine solche Gewalttat nicht wiederhole.

DPA · Reuters
fw/zen/Reuters/DPA/DAPD

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