Urteil in Chemnitz Piratenflagge im Fenster ist erlaubt

Eine Mieterin darf eine Piratenflagge vor dem Fenster in ihrer Wohnung aufhängen. Das entschied das Landgericht Chemnitz. Der Eigentümer des Mehrfamilienhauses hatte geklagt, da die Flagge eine vermeintlich abschreckende Wirkung habe.

Eine Mieterin in Chemnitz darf eine Piratenflagge wieder als Fenstervorhang nutzen. Das Landgericht Chemnitz in Sachsen hob am Freitag ein Urteil der ersten Instanz auf, das dem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses recht gegeben hatte. Dieser sah durch den abgebildeten Totenkopf im Fenster direkt über der Haustür eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Mietinteressenten und wollte einen Schaden in Höhe von 700 Euro geltend machen. Die Mieterin (46) war gegen den Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz in Berufung gegangen, der sie zum Abnehmen des Fensterschmucks verdonnert hatte. Der Fall hatte für ein bundesweites Medienecho gesorgt.

DPA
kave/DPA

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