Urteil zur Rundfunkgebühr Kläger guckt in die Röhre

Wer sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen will, steht laut Gerichtsurteil in der Bringschuld: Er muss nachweisen, dass in seinem Haushalt tatsächlich kein empfangsbereites Rundfunk- oder Fernsehgerät mehr vorhanden ist.

Wer einen Fernseher oder ein Radio besitzt, muss Rundfunkgebühren zahlen - auch wenn er die Geräte nie einschaltet. Eine Abmeldung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) allein reicht nicht aus, um der Abgabe zu entgehen, mann muss auch seinen Empfangsapparat abschaffen. Das berichtet die "Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht" unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis.

Ein Betroffener, der sich bei der GEZ abgemeldet hat, muss dem Richterspruch zufolge auch nachweisen, dass es in seinem Haushalt tatsächlich kein empfangsbereites Rundfunk- oder Fernsehgerät gibt (Az.: 6 K 1646/08). Konkret verlangten die Richter, dass die Geräte entweder abgeschafft oder unbrauchbar gemacht werden müssen. Solange dies nicht der Fall sei, bestehe die Rundfunkgebührenpflicht fort.

DPA
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