Video Buschmann: "Ein guter Tag für die Bürgerrechte"

Video: Buschmann: "Ein guter Tag für die Bürgerrechte"
STORY: HINWEIS: Dieser Bericht wird ohne Sprechertext gesendet. O-Ton Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister: "Ja, heute ist ein guter Tag für die Bürgerrechte, denn der EuGH hat die alten deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt, weil sie gegen Grundrechte verstoßen. Wir würden es niemals akzeptieren, wenn wir in der analogen Welt als Bürgerinnen und Bürger einen Laufzettel jeden Tag ausfüllen müssten, auf dem wir protokollieren, wo wir uns befinden, wo wir shoppen gehen, welche Bibliothek wir besuchen, ob wir unseren Anwalt aufsuchen und mit wem wir telefonieren und dann am Ende des Tages einen solchen Laufzettel bei einem Dritten abgeben müssten, der es dann dem Staat zur Verfügung stellt. Das wäre inakzeptabel. Und deshalb ist es auch im Raum des Digitalen inakzeptabel in einer freien Gesellschaft. Das zweite Argument, das der EuGH anführt, ist, dass jeder Bürgerin, jeder Bürger ja mit der Vorratsdatenspeicherung einem Ermittlungsinstrument unterzogen wird, also jeder unter Generalverdacht steht und daraus sich ein Gefühl des beobachtet seins ergibt, das dazu führt, dass sich Verhalten verändert, dass die Spontaneität unserer Kommunikation nachlässt, dass wir anfangen, darüber nachzudenken, darf ich das jetzt eigentlich sagen? Darf ich das tun oder mache ich mich dadurch verdächtig? Und das geht nicht in einer freien Gesellschaft, das wollen wir nicht. Und der dritte Grund ist die Missbrauchsgefahr, dass nämlich diese massenhafte Datenspeicherung natürlich ein schlimmes Problem ist, wenn diese Daten in die falschen Hände geraten. Nicht weil die Speicher an den Stellen unzuverlässig sein müssen, natürlich. Aber wenn eine IT-Sicherheitslücke auftaucht, dann können sich dritte Unbefugte Zugriff zu diesen riesigen Datenmengen verschaffen und darin liegt erhebliches Missbrauchspotenzial."
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland begrüßt. Laut EuGH verstößt eine generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten zur möglichen Aufklärung von Verbrechen in Deutschland gegen europäisches Recht.

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