In der Debatte um die Speicherung von IP-Adressen oder Portnummern geht die CSU-Fraktion jetzt noch einen Schritt weiter als die Bundesjustizministerin. Was der Fraktionschef zur Begründung angibt.
Internetanbieter sollen IP-Adressen künftig für mindestens drei Monate speichern müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte das Bundesjustizministerium vor; er lag AFP am Sonntag vor. Damit sollen mit dem Internet als Hilfsmittel begangene Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornografie, Drogenhandel, betrügerische Fakeshops oder Hasskriminalität besser bekämpft werden können.
Im Kampf gegen Internet-Kriminalität will Justizministerin Stefanie Hubig IP-Adressen drei Monate speichern lassen. Die Grünen halten das für rechtswidrig und "dilettantisch".
Die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2) soll in Deutschland künftig bei der Eindämmung des Treibhausgasausstoßes helfen. Der Bundestag gab am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD grünes Licht für ein entsprechendes Gesetz, das neben dem Einsatz sogenannter CCS-Technologie auch den Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes in Deutschland vorsieht.
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (10.00 Uhr) um die Frage, wie lange die Schufa bereits erledigte Zahlungsstörungen speichern darf. Der Kläger beglich drei Rechnungen von insgesamt mehreren Hundert Euro erst nach zehn bis 22 Monaten. Die Schufa speicherte die Informationen für bis zu drei Jahre nach der Bezahlung. (Az. I ZR 97/25)