Video Kabinett lockert Arbeitsverbot für Asylbewerber

Video: Kabinett lockert Arbeitsverbot für Asylbewerber
STORY: Die Bundesregierung will Asylbewerber schneller in den Arbeitsmarkt integrieren. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Formulierungshilfe für entsprechende Gesetzesänderungen. Dies ist Teil eines Migrationspaketes, das auch Neuregelungen für die schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber umfasst. Dieses hatte das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen. Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen künftig bereits nach sechs statt neun Monaten arbeiten dürfen. Die zweite Änderung betrifft die Duldung, die abgelehnte Asylbewerber im Fall von Beschäftigung oder Ausbildung erhalten können: Davon sollen Ausländer profitieren können, die bis zum 31. Dezember 2022 nach Deutschland gekommen sind. Bisher war der Stichtag der 31. August 2018. Drittens sollen Ausländerbehörden ihre Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern künftig im Regelfall erteilen. Bisher ist dies nur eine Kann-Regelung, die im Ermessen der Behörden liegt. O-Ton Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministerin: "Zugleich sehen wir klare Ausnahmeregeln vor. Wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, wessen Asylantrag offensichtlich unbegründet ist oder wer seine Identitätserklärung verweigert, darf weiterhin nicht arbeiten." Mit dem schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt will die Bundesregierung eine höhere Beschäftigung von Asylsuchenden erreichen. Dies soll auch Städte und Gemeinden bei den Sozialleistungen entlasten. O-Ton Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministerin: "Es geht ja vor allem um die Menschen, die bereits hier sind, die wir aus Integrationsgründen glauben, frühzeitig in Arbeit zu bringen, ist hilfreich, weil man sich dann ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen kann, in Deutschland. Und es führt natürlich auch zur Akzeptanz in der restlichen Bevölkerung, wenn Menschen, die hierherkommen, auch arbeiten." Das Kabinett stimmte zudem für die Ausweitung der Liste der sogenannten sicheren Herkunftsländer um Georgien und die Republik Moldau. Für Asylbewerber aus diesen Ländern ist wegen der niedrigen Anerkennungsquote ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen.
Mit dem schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt will die Bundesregierung eine höhere Beschäftigung von Asylsuchenden erreichen. Dies soll auch Städte und Gemeinden bei den Sozialleistungen entlasten.

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